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Reize oder das elektrische Fluidum auf solche Nerven an, solassen sich Muskeln dadurch nicht mehr zur Contraction brin-gen, während die Muskeln selbst zucken, wenn jene Reizeunmittelbar auf sie angebracht werden.
16) Für die Behauptung, daß das Nicotin die Thätig-keit des Nervensystems aufhebt, läßt sich ferner anführen,daß bei den durch Nicotin getödteten Thieren keine Reflex-Erscheinungen wahrgenommen werden, selbst bei Fröschen nicht,was für die Tilgung der Thätigkeit des Rückenmarks undseiner Nerven spricht.
17) Zu Gunsten der Angabe, daß das Nicotin vermittelstdes Bluts, in das es gelangt, die Thätigkeit des Nerven-systems aufhebt, kann angeführt werden, daß bei Thieren,denen die Pulsader einer Gliedmaße vor Anwendung desNicotins unterbunden war, die Nerven in dieser reizbar blei-ben, und die Muskeln bei der Anbringung von Reizen aufdie Nerven in Contraction gerathen; während die Nervenin den Gliedmaßen, zu denen das mit Nicotin vermischteBlut freien Zutritt hatte, ihre Reizbarkeit verloren haben,und gereizt keine Zuckungen in den Muskeln erregen.
18) Die an das Gerippe gelagerten Muskeln behaltenin den durch Nicotin getödteten Thieren, gleich dem Herzenund der Muskelhaut des Magens und Darmkanals, sehrlange ihre Reizbarkeit und Contractilität, obgleich die Nerven-thätigkeit getilgt ist. Sie contrahiren sich bei Reizen der ver-schiedensten Art, welche unmittelbar auf sie angewendet wer-den, nicht aber bei Reizen, welche nur ihre Nerven treffen.Die lange Dauer der Reizbarkeit und Contractilität der Mus-keln nach Aufhebung der Nerventätigkeit geben einen Be-weis für die Lehre Haller's ab, daß die Reizbarkeit undContractilität der Muskeln und des Herzens eine für sich be-