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seine Aeltern und Verwandten, auf die Zeit um 1430. Im Vertrauen auf die Gründlichkeit dieses vielseitigen Ge-lehrten haben alle Geschichtswerke und Encyklopädien dieses Jahr 1430 als Geburtsjahr Martin Behainis aufgenom-men; es ist jedoch unrichtig. Alle genealogischen Notizen, die man doch nicht völlig unberücksichtigt lassen kann,drängen auf eine spätere Zeit herauf' sie setzen das Geburtsjahr des Vaters erst, wenn auch wohl allerdings umeinige Jahre zu spät, auf 1437. Murr wurde zu diesem Irrthum durch eine Anzahl von Briefen veranlasst, die Mar-tin Behaim, der Vater, in den Jahren 1455 — 1457 aus dem Salzburgischen an seinen Bruder Leonhard nach Nürn-berg schrieb. Er schloss: wenn Martin Behaim , der Seefahrer, schon 1455 Handelsbriefe aus der Fremde schrieb,so muss er doch schon um 1530, und es kann demnach nicht erst sein Vater um 1537 geboren sein. Allerdings!Allein jene Briefe sind nicht von Martin Behaim , dem Seefahrer, sondern von seinem Vater, der gleichfalls Mar-tin hiess. Bei genauerer Untersuchung hätte v. Murr Dies wohl entdecken können, da ihm die Briefe von Vaterund Sohn Vorlagen. Im Allgemeinen hat freilich die Handschrift Beider Aehnlichkeit; es ist jene steife Canzleischrift,die sich in den meisten Handschriften jener Zeit ähnlich sieht, sobald die Leute langsam schrieben, weil sie leserlichschreiben wollten; die Schrift bekam erst dann eine augenscheinlichere persönliche Eigenthümlichkeit, wenn derSchreiber Eile hatte und sich gehen Hess. Gleichwohl ist nicht schwer zu bemerken, dass die Handschrift MartinBehainis , des Seefahrers, schärfer, gedrängter, eckiger und weniger gefällig ist, als die seines Vaters. Auch sindeinzelne Buchstaben verschieden, wie z. B. die m, Martin Behaim , der Vater, unterschreibt Mertein Peheim; derSeefahrer dagegen unterzeichnet Mertein Beheim; jener macht die einfach, dieser mit einer Schnörkelver-zieruno- u. s. w. Neben solchen äusserlichen Unterscheidungs-Merkmalen ist es nun aber ganz besonders der Inhaltder Briefe selbst, was zwei verschiedene Verfasser erweist. Beide, Vater und Sohn, haben ihre Briefe an LeonhardBehaim gerichtet, der Erstere also an seinen Bruder, der Letztere an seinen Oheim. Dieser Unterschied in derStellung zu dem Empfänger des Briefes gibt sich auch in den beiderseitigen Schreiben ganz entschieden kund; manvergleiche nur selbst die Urkunden I. II. III. mit den Urkunden IV. — VII. Behaim , der Vater, redet seinen Bru-der immer an: „lieber Linhard“, er beginnt ganz einfach: „meinen Dienst zuvor“, er gibt dem Bruder denAuftrag, nach seinen Kleidern zu sehen, sie an die Luft zu hängen, und Aehnliches, *) kurz er steht auf dem Stand-punkt eines Bruders. Martin Behaim , der Seefahrer, dagegen schreibt an seinen Oheim nicht „lieber Linhard“,sondern „lieber Vetter“, er beginnt nicht „meinen Dienst zuvor“, sondern „meinen willigen, unterthänigenDienst zuvor.“ Er unterzeichnet: Martin Beheim , dein Vetter. Zu dem Allen kommt noch, dass eine Person,aus deren Briefen augenscheinlich hervorgeht, dass sie noch 1479 ein ganz junger Mann war, unmöglich schon 1455in Handelsgeschäften gereist seyn und Handelsbriefe nach Hause geschrieben haben konnte.
Wenn also Martin Behaim , der Vater, 1455 in Handelsgeschäften reiste, kaufte und verkaufte, Schulden ein-trieb, Klagen gegen säumige Schuldner einleitete u. dgl., wie seine noch vorhandenen Briefe zeigen, so können wiruns ihn damals nicht jünger denken, als 25 Jahre, und glauben daher mit Recht behaupten zu dürfen, dass die ge-nealogischen Verzeichnisse sein Geburtsjahr mit 1437 um einige Jahre zu spät angeben, dass es vielmehr ungefährauf 1430 fallen müsse.
Was das Geburtsjahr seines Sohnes, Martin Behainis , des Seefahrers, anlangt, so haben wir, wie gesagt,den sichersten Anhaltspunkt in einigen seiner hinterlassenen Briefe. Aus diesen Briefen (Urkunden IV. — VII.) gehtmit Gewissheit hervor, dass Martin Behaim im Jahre 1477 noch ein Jüngling war, der erst anfing, selbstständig zuwerden. Nach dem ersten Briefe befindet er sich zu Mecheln ; seine Nürnberger Verwandten wünschen, dass erauf die Frankfurter Fastenmesse komme, er will mit dem Sohne seines Herrn dorthin ziehen, da dieser nicht reist,hält es sein Herr nicht für rathsam, dass er sich fremden Leuten anschliesse. Im zweiten Briefe (1477) schreibt er,dass er hach dem Wunsch seiner Mutter bei Bartholomäus von Eyb auf der Herbstmesse in Frankfurt gewesen,diesem da geholfen, Viel gesehen und gelernt habe. Nach Beendigung der Messe habe ihn der v. Eyb wieder zuseinem vorigen Herrn Jorius von Dorpp nach Antwerpen geschickt, damit er sich noch wohl dort umsehe. Imdritten Brief (1478) bittet er seinen Oheim, er möge im Verein mit seiner Mutter darauf denken, dass er in eineHandlung zu frommen Leuten gebracht werde, er wisse nicht, ob ihn Bartholomäus von Eyb noch länger zu Mecheln lassen, oder in eine andere Stadt verdingen, oder was man mit ihm thun werde. Im vierten Brief (1479) berichteter, er habe die 300 Gulden, die er von seiner Mutter erhalten, nach Rath des Barth, v, Eyb in Englischen Tüchernangelegt, bedauert, dass er keinen älteren'Mann habe, mit dem er in eine Handelsgesellschaft treten und bei dem ersich Lehre und Unterweisung nehmen könnte. Er unterzieht sich jeder Arbeit, um die Tuchmanufactur genau zu
*) So heisst es z. B. in einem Briefe vom 20. Mär* 1456 ausLandshut : »vnd la mich al sach wissen und las das haws da dr puclin sitzt dieweil pawn vnd gedenck vnd besieh ob dir das gelt mug
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werden vom ortolff vnd auch sonst von den schuldigem.« — Soschreibt wohl ein Bruder an einen anderen, aber kein Neffe an sei-nen Oheim.