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Corpus iuris & systema rerum metallicarum oder neu-verfasstes Berg-Buch, bestehend aus allerhand so alten als neuern collectaneis von Bergwercks-Sachen ... / [Johannes Deucer, Christoph Entzel]
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De6 Königlichen Vttg-Rechts. 7

der da recht richtet / einem zu vergleiche» / derGleiche eine Wage in seinen Handen halt / da dieÄag. Schalen gleich stehen / auff keinem Ort vor-schlagen. Also soll auch ein Richter das Gerrichte nicht verkehren/mehr nachden geschrie-benen Rechten / dann nach seinem eigenenGUtbedünckm urtheilen /und wird dasGe»richt keinen guten Grund haben/fo ein Rich-ter seinem eigenen Kopff im Gerichte folgenwill«

Äorfich- und darum gebüretklNen fürsi'chklgrnRich-

iigkeik ei- ter / daß er sich aller Sachen / nach einer Ordriies R'ch- nung / wie sich me zugetragen/ >nit steissigerms. Nachforschung erkundigen l biß so lange erhinder die Warheik koiNme / und daß er sichwol fürsehe/ damit er nicht den Unsthuldigenverdamme / und den Schuldigen loßlassetdann es ist beydes nicht gut / doch ist es leichttsicher den Unschuldigen Unrecht thun/ dannden Schuldigen ungestraffet hingehen lassen/Und auff daß die Warheik der geschehenenHändel nicht'geschändel UNd untergedrucktwerde / so soll sich ein Richter also halten /daß er allewege rn deme/ so ihme fütgebrachtwird/ Unterweist ( da Mehr Glaubens undWarheit darinnen erscheine!) soige/alsdannmag er sicher auff dieselbigen Vorbringen UndBeweisungcn urteilen.

Der Berg-Richter soll sich gegen den Rei-koli sich chen/ dergleichen auch gegen den Armen erbarSegen den Und freundlich halten / ihre Noth Und An-Lemenec- siegen mit sanffkem Gemüth anhören / dar-ar hal- durch wird G-Ott gcehrct Und des Richters' Güte und Beständigkeit bey dem Fürsten und

dem Vvlck billich gepreiset. Und damit erLgsRcht durch seine Geschicklichkeit dLM Richterlichenso« der Ambt mehr Ansehens und Achtung mache/Richter, soll er das Recht kurtz / und mir wenig Wor-, kurtz fassen ken fassen Und außsprechen.

_ .... Es fodertauch das Richterliche Ampk/Ein Rich- daß in ihme sey eine sitzame Tapfferkeit/ undemffuiid ein Ernst eines beständigen Mannes / dannbeständig je gröffern und herrlichern Leuten ein Richterj sey». vorgesetzet ist/ je erbarrr Uiid ansehnlicher er'sich halten soll. Es soll auch ein Richter zu-allerZeit Verhüttn / damit er nicht sein Hertzdurch sein Angesicht / oder andere Gcberdr/den strittigen Parteyen im Gerichte zu ver-mercken gebe/ uNd ist nicht eines beständigenRichters Art / welchem das Angesicht sein. Hertz und Willen entdecken« Über daß sollein Richter ftiedfektig seyn / eine besondereÄs 1 * Achtung und Auffnmcken auff sich selbst ha-llyiu ben / daß er feinen Willen und Begierde/der Vernunfft/ die alle Dinge recht ordnetund schicket / unkerwerffe. ,

Auch soll unser Berg-Richter mit besonder' rer Fürsichtigkeit alle Sachen / so für ihme ge-

! bandlet werden / von Wort zu Work/ in Ge-

genwart der Geschwornen/ durch den Berg-«v Schreiber / in sonderliche darzu verordentt! Bücher/einschreiben lassen. Fürnenilich aber

K Urtel und Abschiede / so durch die Ge-schrien schwüme in denN/orgcn-Gcsprächen beschlof-' fett und gegeben werdeN/dergleichctt sol er auchalle Berg-Handlungen schrifftlich bey sich be-valttn und wol verwahren.

Unser Bttg-Aichter soll mit höchsten Fleißkrachten / daß er keiner Sachen so viel würck-lichs/HandlüngundThakenankrifft/fottftl)- oßuerm / erhabe dann zuvor» guten Grund und GrundBericht der That / wie sich die zugetragen und ««d wiMbegeben hat / dann ohne das können wol die "'Sache,;allergelehrkesien und geschicktesten Richter imGerichte irrem Besthlm verowegen unsern ' ^

Berg-Richtern / daß sie sich M ihrem Ampk/beneben deme / so allhier vermeldet ist / nachalle deme / wie oben von dem Gewalt der Ur-bürer gesagt / sonderlich was die Gerichts--Ordnung und Proceß belanget / richten und Die Ge-halten sollen / und ob oben von der Urdürer nchkM'.d-Gewalt zu wenig geschrieben / deß sollen sie ^""3sich auch wiedrum allhier in diesem Capitel er- ^ vholen / damit kein Abgang sey.

Ein jeder unser jetziger und künffkigerBerg-Richter soll im Eingang des Richker--amprs / in Gegenwart unsers Urbürers und DerBera»der Berg-GeschworneN/ einen Eyd schweren Richter 3zum Richter - Ampk/ und rM ftlbigen Eyd sol- fbu eine,»len ihm alle Punct und Arkicul/ foinderM Eyd zumbürer Eyd begriffen und abgedruckt seyn/ UN-verbrüchlr'ch zu halten/aufferlegt werden. . ^ '

Wir ordnen auch hirrmik/daß unser Berg-Richter in denen Sachen/ da rr/seM Vatter ttrsoll i»und Mutter/ Bruder und Schwester / mit Sa«ensrl-andern Leuten parteyisch seyn / im Gericht «r Freun,nicht sitzen soll / dünn für einen parteyischenund verdächtigen Richter ist gefährlich zu jjJShandlen / sondern er! soll an seine Statt einen AMmauß den Geschwornen der reinen Theil ver-dächtig oder der Sachen anhängig ist / ver-ordnen. Derselbige soll die siriktigett Sachender Billigkeit nach entscheiden.

Das VII. Mapttek. '

De Magistris Montium*

Von dek Berg-Mistet Ampk und

Befehl.

Je Berg-Meister haben ihren Namendaher / daß sie über alle Diener und MMchBerg-Arbeiter auffden Bergen und ster sra-Zechen / die ihnen untergeben sind befohlen >»«*seyn / den vornehmsten Gewalt haben / Unddie Sorge trägem

Derchalbm ist unser ernste Meinung / daßforthin keiner zu einem Berg-Meister verord-net werde / er sey dann ein Mikgewercke des-ftlbigen Berges oder Zechen / zum wenigsten .

Mit einem zweydreissig Theil/ und daß er von MLZdenGcwercken dasZeUgnüßhabe/daß er darzudüchtig / erfahren und geschickt sey / derftl- du und'bigeBergMeister soll dtMUrbürcl'/an statt um des Berg-stt/ daß er uns dem BergwerckeunddenGe- wercks er-wercken getreu und geweht seyn wolle / einenleiblichen Eyd thun« . . . .

Der Berg - Meister soll alle Wochen zuMwenigsten einmal in seine befohlene Zechen , c a ein-fahren/ er würde dann auß ehehastttr Noch fahrenverhindert / oder Leibs-Schwächh eir halber*

Und auffdaßes nicht uiwrdenliich in seinenMttgebenm Zechm / öder Gruben zugehe/

fossil