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Corpus iuris & systema rerum metallicarum oder neu-verfasstes Berg-Buch, bestehend aus allerhand so alten als neuern collectaneis von Bergwercks-Sachen ... / [Johannes Deucer, Christoph Entzel]
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Bevgwercks Samt Isachlmkthal.

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lammen erfordert / und ihnen der GebäudeGelegenheit der Sachen / bmeben dem Stei-ger gründlichen Bericht gethan / mit ihnenbeschlossen / welcher gestalt sie damit zuge-bahren und zuhändlen gesinnet / solchen derund Gewercken Schluß/sollen sie dem Berg-Meister anzeigen / der soll ihnen alsdann eineZeit die Vollmacht auffzurichken / bestimmenund ernennen / und dieselbigen Vollmach-ten/ in berührter Zeit nicht vollzögen / unddes Verzugs nicht ansehnliche Ursachen dar-gethan / sollen sie unkräfftig geachtet / undNicht zugelassen werden / auff daß nicht dieAuffbringer der Vollmachten / zu ihremeigen Vortheil und Nutz / der Retardat-Mil als lang es ihnen wohlgefallet/mächtigseyn»

In die Vollmachten soll einer für den an-dem nicht einschreiben/er habe dann des vondemftlbigen einen beweißlichen und auffrich-kigen Befehl / und wo es außfündig / daßein Vorsteher / oder auch einander von we-gen eines einschreibe / von dem er keinen Be-fehl hätte / oder eine Vollmacht durch eine«falschen Bericht auffbrachk würde / undsolchsin Der Zeit da die Theil unverruckt an DMbracht und erweist/ so soll alsdann dieselbigLVollmacht (ungeachtet ob, sie der Berg-Meister auß Unwlssen des Handels bekraff-tiger hätte) nichtig erkaNdt und zurück ge-stossen werden/ Und die jenigeN so sie durcheigen angeMast Einschreiben / oder falschenBericht auffbkachk/Mit Ernst Und härtiglichgestrafft werden.

Und da auch der Bergmeister befände /daß in den Vollmachten durch die Vorste-her der Zechen / öden durch etliche Gewer-cken / zu ihrem eignen Nutz / und den an-dern Mitgewerckcn zu Schaden / Vortheilgesucht / die RttMat-Thkile damit Umb einGeringes an sich zu bringen / dieselbenschnellen und verdächtige Vollmachten / sollder BckgMerste'r so bald nicht annehmen/sondern der Sachen nachkrächken / auff daßden bauenden Gewekckcr allen zugleich Hirt-innen zum Besten gehandelt/ und niemandwieder die Billigkeit vervortheilt werde.Dieweil auch in den gestückten Vollmach-ten / welche unter dem Titel ( daß man dieRetardat-Tbeile / den verlegten Gewerckenaußkheiien wolle / Und welcher seinen TheilNicht annehmen / baß man den selbigen an-dern vergewercken Möge) auffgebracht/ vielseltzamer PärtirUng Unö Practica vckmerckt/ befehlen wir htemit daß Unsck BergMei/ster solcher Vollmachten keine annehmen sol-le , es haben dann alle verlegte Gewercken /lauter und klar eingeschrieben / ob sie ihrenRührenden Theil der Kuckes oder Retar-x^-'^heil annehmen wollen öder nicht/ undW tzEt,AußtbeileN nicht anders dünn obenwetdm ''' ^ vflc ^ vermeldet / gehalten

die Vollmachten gebührlicher Weisel

und vermöge dieser Ordnung auffbrachk seynworccn/so sollen die Auffbringer t er Voll-machten allwegedrm BergMuster ein Ver,jeichnüßauß dem Gcgenbuch / die viel Theilauff dersklbigen Zeche / zu demmahl imRetardat gestanden / Mitbringen / damit ersich der Nothdurff/ öder ob die Vollmach-ten zu der Genüge aüstbrachk/zuerkunden/Unddarnach zurichten habe.

Alle Theile so dbberührter gestalt auß demAetardat vttgewettkt /. und hinweg gelassenwerden / sollen die Personen / diefelbigenangenommen / allewege auff die Vollmach-ten verzcichent werden / auff daß sich derGegenschttiber / BckgMtisier und Getver-cken / wie viel Theil auß dem Retardat ver-gcwerckt/ oder dan'NcN stehen bleiben/ gründ-lich züerkUNdcn haben / es soll auch eigentlichauff die Vollmachten verzeichenr werden/wietheuer / und welcher gestalt/ solche Theil hinlaf-sen werden.

Und beschlicßUch sollen hrnfürö / alle ÄUß^theilung und Vollmachten die Retardav-Theil aürührend/ soviel immer müglich zu-thun allwcge auff die Mirwoch nach dem Be-stättigen / und aüffden Sonnabend nach demAnschniöek/überantworte! Und angenommenwerden.

Der 7r- Ättickek.

Die Schichtmeister/ sollen Nicht zu-viel auß dem gehenden nehmen/Und den Gewercken nichtsschuldig bleibrn-

Nd so ein Schichtmeister/von wegen seiner GewerckenSilber im Sehenden hak/soll er bey schwerer Straffwöchentlich nicht mehr dar-^ ^ von nehmen / dann sovieler zu blosser Nothdurfft/ Berg - und Hüt-tcnkost/ Und andern nützlichen Sachen/ derGewercken bedarff / daß mit ZehendNcb gegeneinander in Vcrzeichnüß bringen.

Aüff daß auch / uns Und den Gewercken/Hirtinnen desto treulicher zugesehen werde/wollen wir Unserm Gegcnschreiber im Zehen-den / oder einem andern ernstlich befehlen/alle Sonnabend nach den. Anschneiden /der Schichtmeister Anschmidzekkel zu über-sehen / Und gegen des Zehendners Buchzuhalten / und so er einen oder mehr/ so überBerg-und Hüttenkost / zuviel auß unsermZehenden genommen hätte / befinden wür-de / den soll er von Stund an unsermBauptman oder Verwalter und Bergmei-ster / zusiraffen ansagen / und ob ers ver--schweigen würde / soll er darumb gegen unsin Verantwortung stehen. ,

Demnach auch bMiher / die Vorsteherder Zechen / nickt »nein uns / sondern denGewercken / durch das zuviel nehmen auß(-S) dem