Buch 
Corpus iuris & systema rerum metallicarum oder neu-verfasstes Berg-Buch, bestehend aus allerhand so alten als neuern collectaneis von Bergwercks-Sachen ... / [Johannes Deucer, Christoph Entzel]
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Des Durchlauchtigsten Hochgebornett Fürsten und Herrn/

erm Nugustw/

Hertz-gen zu Sachsen / des Heil. Römischen Reichs Ertz^Mar^

schaln und Churfürsten/ Landgrafen in Düringen / Marggraffcn Zu Meisten / undBurggraffen zu Magdeburg / auss^ seiMr Churfürst!. Durch!, löblichen VorfahrenAltert ÄrtickelN / auch voriger und nächst erklärter Ordnung / auffs nette zusammen go»zogen / den Bergwercken und allen bauenden GewerckeN zum besten / mit

Befreiung UNd neuen Artikeln vermehret / und auffs

kürtzeste verfasst.

On GOttes Gnaden / Wir Augustus Hertzog zu Sach-sen/des Heil. Römischen Reichs Ertz-Marschall und Chur-fürst/ Landgtäff in Düringen/ Marggrasszu Meisten/undBurggraff zu Magdeburg / fügen hiermit jcdermänntglichzuwisftn.

Ob wol vor dieser Zeit unsere Vorfahren / die Chur- undFürsten zu Sachsen rc» seliger und löblicher Gedächtnüß/ auch wir des ver-lauffenen 54» Jahrs / etliche nothwendige Ordnungen und Artickul der Berg-wercke halben / damit GOtt der Allmächtige unsere Lande auß Gnaden be-gäbet Und gesegnet/verfertigen und in Druck außgehen lassen.

Dieweil aber folgends allerley Ursachen vorgefallen / derowegen dieNothdUkfft erfordert/diefelbigkn in etlichen Stücken zu vermehren / und dervorstehenden Gelegenheit nach zu ändern und richten. Als haben wir zu Beför-derung unserer Bergwercke/ und den ein - und außländifchm GcwerckenzltNutz und Frommen / solche unserer Vorfahren und unsere Berg-Ordnung/des vergangenen 7l. Jahrs / mit vorgehabtem zeitigen Rath erkläret/ ver-bessert/ und jetzo abermals / durch etliche Unsere hierzu insonderheit verordenteRäthe/ und verständige Bergleute / wiederum übersehen / erwegen/ die ange-zogene Verbesserung und Erklärung der vorigen unserer Vorfahren undunseren Ordnungen einverleiben / Und mit Vorbehalt / tieselbigen so offt eskünsstig Nutz Und rathsam seyn wird / erheischender Nothdursst nach / weitetzu erklären und zu vermehren / in öffentlichen Druck/damit sich Mänttiglichendarnach zu achten und richten / und niemand mit Unwissenheit zu entschuldi-gen habe/ verfertigen und publiciten lassen / wie hernach folget.

er erste Wickel.

Verbrechung oder sonst sich möge verlustig machen / und dass keinem zu stineNBerg//Theilen soll verhotffeU werden / es kommen dann dieSchulden vom Bergwerck her.

>Ls vor etlichen »Eben-dMii'emm fortan iederLgewerck/ des

Muig uno auMiug ve Meyne,» u«>^ ^»tiuuuuZ gegeven /siemacht / auch ihnen sich / daß in UNsew Landen alle Bergwercke unsihre Theile eingezogen -Theil/mit anhängiger Nutzung und Außbeut^