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Den kaiserlichen Gesandten, von Trautmannsdorf,von Lamberg und Crana, klagte Wettstein das un«rechtmäßige und gewaltsame Verfahren des Kam,mergcrichtes, zugleich erklärte er sich, baß die Kamtone fest und cinmüthig zur Behauptung ihrer Unabrhanglichkeit entschlossen seyn, wozu ihnen allenfallsdie beyden Kronen Schweden und Frankreich aufalle Weise behilflich seyn werden.
Auf erhaltenen Bericht von seinen Bevollmächtig,ten, ließ der Kaiser sogleich dem Kammergericht ei,ncn Stillstand der Feindseligkeiten gebieten. DasKammergericht suchte sich in einer weitlänftigenSchrift, voll Bitterkeit gegen die Eidgenoßschaft,zu rechtfertigen, und sandte sie nicht nur an den Kai,ser selbst, sondern streute sie auch abschriftlich unterdie Gesandten der Reichsstände aus. Hierüber be-schwerte sich Wettstein bey den kaiserlichen Bcvoll,»nächtigten; diese besorgten, wenn der Handel solltewcitläuftig werden, daß, nach seiner Dränung,der eidgenößische Gesandte entweder gar zurüekgehnoder aber ausschliessend nur bey Frankreich undSchweden Zuflucht suchen möchte; alsdenn würdendiese Kronen die Gelegenheit nicht aus der Handlassen, sich, dem römischen Reiche zum Nachtheil,die Kantone verbindlich zu machen. Um also das Ge,schäft mit Ernst zu betreiben, liessen sie ein Schreibenan das Chur-maynzische Reichsdirectorium abgchn,um von demselben ein Gutachten zu verlangen. Indiesem Schreiben verhalten sie nicht, daß die StadtBasel über 140 Jahre in poklellione vel gusli omni.moä-e libertgtis ( oder IN ächtem Besitz völliger Frey»heit) gewesen, als ein Glied der Eibgenvßschaft aiv