Band 
Erster Theil.
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selben nicht nur keine neuen Dolkeswerbungen bewil-ligen, sondern auch die schon bewilligten Truppenzurückrufen werden.

In gleicher Zeit fahrt das Rammergericht zuSpeyer fort, eidgenößische Waaren mit Arrest zn-belegen. Die Rautone schicken sich an, Gewaltmit Gewalt zuvcrtreibe»; vorher aber nehmen siedurch eine Gesandtschaft Zuflucht bey dem Raiser;zu Aufhebung des Arrestes giebt der Kaiser wieder-höhlte Befehle, die Nammer braucht mancherlei) Aus-flucht. Auf Begehren der Eidgenossen schreibt Frank-reich unterm 2 May 1651, an Trier und Mayntz,daß Kraft des westphaliichen Friedens die Schweigvon aller Abhanglichkcil des Reiches, und alsoauch von allen Anforderungen des Rammergcrich.tes gänzlich befreyt sey. Nach langem Gezanke wirdendlich die Auslieferung der Waaren bewil izt.

In diesem Jahr 1651 erneuerte der junge Herzogvon Savoyen den Lund mit den katholischen Ran-tonen. Hierdey hatte er (nach Guichcnon) verschie-dene, sehr wichtige Absichten. Nicht nur hoste erdurch diese Verbindung, die catholischen Rantonevon Spanien abzuziehn, sondern auch im Fall eineseinheimischen Krieges in der Eidgcnoßschaft sich derEtadt Genfund des waktlandes zubcmachtigen. —Dieser Bund wurde hernach im Jahr 168z erneuertund im Jahr 1636 traten demselben auch die übrigenkatholische Kantone und der Abt von St. Gallen bey.Eigentlich ist er nur ein gegenseitiger Schutzbund.

Endlich ward auch noch in dem Jahr 1651. dersiebenjährige Streithandcl zwischen den fünf katho-lischen Rankoncn, und den Kantonen Zürich und