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Wohnungen jenseit des Flusses pelice in billigemWerth an katholische Räufer abzutreten. Dafürerhalten sie vermög des dritten Puncts die Frey«heit zu St Jean unter den Katholiken zu woh-nen, jedoch ohne Rirche und predigamt, welcheihnen nach dem vierten Artickel zu la Tour bewil-liget werden. Ucberall sollen sie die Gcwtssensfreysheil an allen denjenigen Orten gemessen, die inden vorigen Bewilligungen ausgesetzt worden; auchwird den Reformirten der Zugang zu gemeinenAemtern gestattet. — Endlich werden sie wegenerlittenen Schadens für fünf Jahre von allenLandzinftn, Auflagen, Einquartirungen desfreyt u. s. w.
Wenn diese und andre Artickel so Vortheilhaft fürdie Thalleute ausgefallen waren, so hatten sie eSgrossentheils den eydgenößischcn Gesandten zu dan,kcn. Nur ein Artickel war ihnen höchlich zuwiesder, den sie aber unmöglich zu hintertreiben imStande waren, nämlich die Befestigung des Fle-ckens de la Tour. So sehr die Thallcute daraufdrangen, daß der verglich auch von den eydge«nößischen Gesandten möchte unterzeichnet werden,so ward es nichts desto weniger sowol von demfranzösischen Bottschaftcr, als von den herzoglichenBevollmächtigten standhaft verweigert. — Schonwar die ganze Unterhandlung beendigt , als erstnoch der englische und der holländische Gesandtesich auf der Hinreise befanden; sie setzten also denWeg nicht weiter fort.
Dieses Jahr durch schlugen die reformirten Ran-tone «och immer die Erneuerung des französischenK k