-- 517
des französischen Dottschafters auf der gemeincyd.genößischen Lagleisiung, unterm 14/24 NovemberKurz vor dieser Tagleistung hatte der Kan-ton Schwcitz dadurch die Verbitterung vermehrt,daß daselbst die gefangenen Rcformirte gefoltert,einige zum Tode verurtheilt, andere zur Inquisitionnach Mayland weggeschleppt, die Güter der Ent-wichenen aber obrigkeitlich confiskirt worden.
Schon rüsteten sich die bceden Kantone Schweigund Zürich zum Kriege. Die Zürcher besetzten dasKloster Cappel mit 800. Mann und groben Geschü-tze, auch verschanzten sie sich stark an den Grän-zen. Wegen dieser Kriegesanstaltcn beklagten sichdie Schweiger bey den unparlheyisidcn Raii-tons. Auf einer neuen Tagleistung redete derfranzösische Loltschafter abcrmal sehr dringend,jedoch wieder fruchtlos , zum Frieden. Die Zür.cher beharrten darauf: Der freye Zug von einemOrte zu dem andern sey in den eydgcnößischenBänden gegründt; wofern also die Schweiger dasGegentheil behaupten, so könne der Streit nichtänderst als nach der eydgenösischen Rechtsformdurch Vermittlung der unpartheyischcn Kantone bey-gelegt werden. Zugleich beschweerten sie sich, daßder Kanton Schweig diejenigen, welche zur rcforsmieten Kirche hinübergehn, als todeswürdigeVerbrecher behandle. Dieser letztre Kanton suchtesein Verfahren durch eine während des Cappeler,krieges gemachte Erkanntniß zu rechtfertigen; in die-ser Erkanntniß, sagten sie, werden alle Abtrünnigevon dem katholischen Glauben geradezu als Staats-verbrecher erklärt.