;i6 -
Leute, die der Religion wegen nach Zürich ge-kommen waren, erhielten iowol von diesem alsauch von den übrigen reformirten Aantons einFürbittschreibcn nach Schweig, daß man ihnenden freyen Wegzug ihrer Güter bewilligen möchte.Schweig verweigerte die Bitte, arrestirte die Gü-ter der Entwichenen und forderte die Auslieferungihrer Personen; einige zurückgebliebene Verwandtederselben, die gleichfalls der Religion wegen ver-dächtig waren, wurden als Ucdelthater gefänglichnach dem Hauptfleckcn geschleppt.
Zm Oktober 165;. liessen die reformirten Ran-toiie durch eine Gesandtschaft den Kanton Schweigum die LoSlassung der Gefangenen sowol als umdie freye Ausfuhr der Güter für die Entwichenenersuchen. Diesem Begehren wiedersrtzten sich nichtnur Schweig, sondern auch die übrige calholtscheRanlons. Umsonst schlugen ihnen die Rcformirtedas cydgenößische Recht vor; sie wendeten ein:Niemand sey befügt, sich in ihre Hauszwiste zu mi-schen; auf ihrem eignen Boden haben sie nur sichselbst und Gott Rechenschaft zu geben.
Auf beyden Seiten fieng man an, fremden Bey-stand zu suchen. Der Papst der König in Spa-nien, der Her;og von Savoycn jagten die ssalho«lischen in Harnisch; die Reformirten hingegen em-pfingen die günstigsten Versicherungen von Eng-land und Holland. Da Frankreich während derinnern Zcrwürfniß der Kantons von denselben kei-ne Hilfsvölker erwarten konnte, so arbeitete sonder-heitlich auch diese Krone an gütlicher Bcylegungdes Streites. Umsonst waren alle Vorstellungen