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ihren rechtmäßigen Ansprüchen beschützen. — InDetrefdcs freyen Zuges aus einem Kanton in denandern, sonderheitlich der Religion wegen, soll je-der Kanten bey seinem Herkommen verbleiben und,wofern es keine besondern Vertrage verhindern, je-de Obrigkeit nach eignem Belieben verfahren.— Dienoch übrigen Zwiste wurden zur Untersuchung unpar-partheyischen Sätzen anvertraut.
So schnell hatten sich also die höchst erbittertenGemüther wieder zum Frieden geneigt! Hiezu tru-gen die Umstände nicht wenig bey. Nicht nur sahnsich die V. carholische Rantons an Gelde und Lebens-rnitteln entblöst, auch wurde ihnen aller Zuzug,und zwar von Seite Frevburgs und Solothurnsdurch die bcrnersche Besatzung an den Gränzen,—von Seite Spaniens und des walliserlandes durchden Winterfrost auf den unwegsamen Gcbürgen gänz-lich gesperrt. Don Frankreich und Savoien warihnen zwar Hilfe versprochen; allein dem Verspre-chen der erstem von diesen be»den Mächten trautensie selbst nicht, und von der Einnistung so vieler frem-den Kriegesvölkcr mußten sie nicht nur Theurungund Mangel, sondern tödliche Gefahr für die eid-genößische Freyheit selber besorgen. Hiezu kam nochdas Mißtrauen der Eucerner gegen ihre eigenen Bau.ren, nebst dem Mißverständnis;, welches wegen desObrist Zweyers zwischen Ury und Schwyy auszu-brechen anfieng. — Die reformierte Rantono könn,ten sich zwar von Müllhausen und Lasel, vonGenf und aus dem pündtnerlande beträchtlicheDeyhilfe versprechen: nichts desto weniger war esihnen keineswegs gleichgültig den Frieden noch vorL l