Band 
Erster Theil.
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Thurgau befürchtete man einen feindlichen Anschlagder Catholicken auf Arbon; um diesem Anschlagzuvorzukommen, bemächtigten sich die Zürcher desPlatzes mit 700 Mann. Endlich erfolgte den 26Februar der Friede unter folgenden Bedingnissen:Don beyden Seite wird gegenseitige Amnestie angelobt;die Kriegesvölkcr sollen abgeführt und überall dieFreyheit des Handels und Wandels wieder hergestelltwerden. Sonderlich wichtig ist der vierte Artikel:Zeder Kanton soll in seinen eignen Gebiete, bey fei-ner Religion, bey seiner Judicatnr und Landesherr,lichkeit unangefochten verbleiben ; wofern aberein solcher Kanton mit einem andern um Herrschaf-ten , Drehweyden, Fischereycn, Zölle u. s. w. sichabwirft, und die Parteyen können sich nicht gütlichvergleichen, alsdenn soll ihr Streithandel dem eyd«genößischen Rechte unterworfen seyn und durch Sä,tze entweder aus ihrem eignen Schosse oder aus demMittel der unparlheyischcn Kantone beygelegt wer-den. — In den gemeinschaftlichen Herrschaften,über die sich der ilandesfriede erstreckt, soll fernervermbg des Vertrages vom Jahr i6zr die freyeReligtonsübung ungekränkt statt haben; wofernden vorfallender Mißhelligkcit unter den regierendenKantons man sich nicht vergleichen kann, ob der Aus-spruch von der Mehrheit der Stimmen oder nachdem Vertrage vom Jahr 1657 von gleichen unparrtheyischen Sägen abhänge, — so sollen, mit Ver-meidung aller Thätlichkeiten, solche Sage diese Vor-frage entscheiden. — Wofern eine Parthey dieseRechtsform verwirft, so sollen die schiedrichterlicheRantdiiS die andre Parthey nach besten Kräften in

ihren