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mußte er vor dem Kirchcnrathe selber erscheinen. Aufseine Verantwortung hin, ließ man ihn ruhig bisauf den Sonnabend, da er »«vermuthet von einemStadtbedienten aufs Rathhaus geführt wurde. Da,selbst blieb er in Verhaft bis auf den folgenden Dienst,tag, ohne daß man irgend jemand von seinen Ver,wandten und Freunden bey ihm Zutritt vergönnte.Noch am Samstag Abends ward er von den obrig,seitlichen Verhörrichtern über folgende Puncten be,fragt: r. Wer an seiner Rede Antheil habe und vonwem er dazu inspiriert worden? 2. Ob in derselbennicht die Handlungen der Obrigkeit angeschwärztworden? z. Ob es nicht um so viel strafbarer sey,da es in öffentlicher Versammlung, und 4. in An,Wesenheit des englischen Residenten geschehn ? DieseKlagpuncten-waren noch mit verschiedenen besondernVorwürfen begleitet. Lavater verlangte die Freyheitzu schriftlicher Verantwortung; sie ward ihm be,willigt, jedoch daß er die besondern Vorwürfe un,berührt lasse. Montags wurde diese schriftliche Ver,antwortung vor gesessenem Rathe verlesen. GleichenAbend zeigten ihm die Derhörrichter an, seine Schriftsey gebilliget worden, nur verlange der Rath vonihm ein Gestandniß, daß er zu weit gegangen sey,nebst einer aufrichtigen Abbitte. Lavater wendete ein,auf solche Weise würde es den Anschein gewinnen,als hätte er würklich die Obrigkeit geschmäht und vonsolcher Beschuldigung spreche ihn sein eigen Her; los.Alles, was er thun könne, sey dieses, daß er beyden Gn. Gn. HHerren um Verzeihung bitte, woferner sich, ohne schlimme Absicht, zweydeutiger Redens,arten bedient habe, die zum Nachtheil der Obrigkeit