Band 
Erster Theil.
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könnten ausgelegt werden. Dienstag Morgens warder abermals von den Verhörrichtern, im Begleit derbeyden Chorherren Wyß und waser besucht, umihn zur Abbitte zu bewegen. Er blieb dabey: Wo-fern man mit seiner angebotenen Erklärung nicht zu-frieden sey, so seh er kein ander Mittel übrig, alsdaß man ihm eine speciellere und ausführlichere Ver-antwortung gestatte. — Nach geendigtem Rathe er-öfnete ihm Rathsherr Scheuchzer und ZunftmeisterHolyhalb das Obrigkeitliche Urtheil: Auf die letzteAeusserung habe man einhellig erkennt, daß Lavaterin Betrachtung sowohl seines alten Vaters als sei-nes bisherigen, guten Verhaltens soll auf freyenFuß gestellt und dieser Handel für einmal nicht wei-ter getrieben werden ; jedoch soll er die Verhaftungs-kostcn bezalen und in Zukunft, wofern er etwas znklagen finde, dasselbe einem Bürgermeister oder Statt-halter anzeigen.— Durch diesen gelinden Auswegblieben weitläufigere Unruhen vermieden.

Neue Zerwürfnisse hatte der Obrist Zweyer ver-anlaßt. — Zweyer von Evenbach, Ritter, Lands-hauptmann und hernach auch Landamman von Ury,der sich als Kriegsoberist und als Staatsgesandtersowohl auswärts als in der Eidgenoßschaft einenNamen erworben, dieser angesehene Mann kam nunaus einmal bey dem Kanton Schwytz in den Ver-dacht eines verräthcrischcn Verständnisses mit'Sernund Zürich. Er soll sich erklärt haben, schrien dieSchwytzer: — Gegen Zürich werde man weniggewinnen; keineswegs Angriff, nur Vertheidigungsolle man suchen; an Eroberung der Stadt Rapper-schweil sey den katholischen Kantons wenig gelegen