Band 
[Zweyter Theil.]
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Zu gleicher Zeit schrieb Zürich zur Vorkehr gegendie Seuche eine Tagleistung nach sremgartenaus; den 25 October verbot diese Tagleistung füreinmal alle Gemeinschaft mit den angcstekten Oer-tern, besonders mit der Grafschaft Lenzburg undmit der Stadt Basel.

Unbegn'mdt waren auch Zug und Zürich in Ita-lien mit Lands belegt und nur auf Fürbitte der an-dern Kantone im Februar 1668 davon befrevt wor-den — Unterm ic> Februar dieses Jahres erhieltendie XIII. Rantone von dem gräflichen Collegiumin Schwaben wegen der hie und da immer nochherrschenden Seuche einen Condolenzbricf, mit Bitte,daß sie mit vertraulicher Bekanntmachung der Ge-fahr, wie bisher, fortfahren. — Erst den 27 Mayr668 wurde die Gemeinschaft mit der Stadt Ba-sel wieder gcöfnet.

Auf der basischen Tagleistung im Maymonat 1668berichteten die Gesandten von Zürich, daß bey ih-rem Kanton von Lhur aus ein Erinnerungsschrei-ben eingelangt sey, daß man sich bey der züricher«sehen Jahrmesse vor den Leuten und Waaren, dievon Zurzach oder von andern angeflehten Ortenherkommen, sorgfältig in Acht nehme. Bey diesemAnlaß erzählte der luzernersche Landvogt zu Baden,was für schlimme Folgen die wegen letztrer Zurza-chermefle ergangene Erkanntniß gehabt habe, wieuubegründt Zurzach der Seuche wegen verläumdet,in was für grosse Unkosten dadurch die Handelsleutegesetzt worden ; eben nicht nachbarlich habe die StadtSchafhaKsen gehandelt, indem sie diese Handels-leute in ihre Mauren gekokt, ihren Pfingsimarkt