Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
19
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XXXIX»

Eidgmößisches Defension»! - Werk.

Im Jahr iüsz bis 1S73.

An Hornung 1668 hatte sich Frankreich der Graf.schast Burgund bemächtigt, die es freylich im Achesnerfrieden an Spanien zurükstcllete. Diese Grafsschüft hakten die Ranrone. als Brustwehr an ihrenGränzen betrachtet; , die plötzliche Eroberung dersel-ben machte sie mißtrauisch und nunmehr dachten sieim Ernste auf bessere Anordnung gegenseitiger, eidsgcnößischcr Schuzleiftung. Nicht genug schien esihnen, daß jeder Kanton nur für sich selbst auf be.sondere vertheidigungsanftalten eingeschränkt blei-be ; gegen den Feind können sie vielleicht zu schwachseyn; vielleicht kann der Feind sogar den Zuzug unddie Theilnehmung verhindern ; sonderheiklich warman wegen der Gränz-Rantone in Sorgen; so z.B. könnte bey einem Angriff auf Schafhaufttt Ba»sei nicht ohne Gefahr zu Hilft ziehn und sich selbstvon Truppen entblößen. --- Auch lehrt die Erfah-rung, wie nachtheilig allzulangsame, ungleiche,widersprechende Maßregeln seyn können. Zur Ein-führung schleuniger und nachdrüklicher Gegenver«faffung vereinigten sich also die Rantone auf derLagleistung zu Baden im Jahr iü 68 über folgendePunkten: ^ ^

' — Jeder Kanton soll auf dreyfachen Wegzug-bey erster Aufforderung betest seyn. Für das erste-Aufgebot liefern: ' ^