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Im September begaben sich also die beyden gerbferftbe Syndics, Iohann dü Van und Andreaspicket nach Türm. Nach einem Aufenthalt vondrey Monaren kehrten sie fruchtlos wieder nach Hause.Die reformierte Rantone riechen zu einer wieder-holten Gesandtschaft, welche hierauf im Jahr 1668wieder an den herzoglichen Hof abgieng. Durch Ver-mittlung des französischen Gotrschafters Servientendigten sich die Unterhandlungen damit, daß diehohe Gerichtsbarkeit zu Coursinge dem Herzogzugekennt, übrigens aber zwischen beyden Partheyenaller weitere Zwist aufgehcbt wurde. — Nichtsdesto-weniger suchte bald hernach der Herzog neuen Zun-der zur Zweytracht, indem er geradezu dem Ver-trag ZU St. Julian vom Jahr 160z zuwicder,bey Bellerive an den genferswen Gränzen einengrossen Bau unternahm. — Erst nach des HerzogsAbsterben wurde auf die Empfehlungsschreiben derXIII Rantone, besonders auch der Lucernergesand-ten, im Jahr 1679 mit der verwittweten Herzogineine gütliche und allseitig befriedigende Auskunft ge-troffen. Schon wieder ward im Jahr 1680 die Ruhegestört. Eine Hauptbeschwerde der Genfer war,daß die Herzogin ihren Unterthanen zu St Victorund Chapitre den Salzankauf zu Genf untersagte ,daß sie dem Vertrag von St. Julian zuwieder dieHandelskreyheit einschränkte und steuerfreye Gütermit Sternen belegte. Ungeachtet aller noch so drin-genden Fürbittschrelben von Seite der sämtlichenRantone, beharrte die Herzogin, daß die Genfersolcher Prozesse wegen sich an die savoische GerichtSSkammer zu Chambery wenden.