Band 
[Zweyter Theil.]
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fionalwerkes aufs Rathhaus berufen und mit Ge-fangenschaft und Geldbussen belegen; bey sechzigMann von MenMen stürmten zum Schuz der An-geklagten mit dem Seitengewehr gegen das Rath-haus; auch die Bürgerschaft trat unter die Waffen,besetzte die Thore und nicht ohne Wiederstand wiessie die Empörer nach Haus. Nachdem die GemeindeBaar sich auch mit der Stadt vereinigt hatte, be-quemten sich endlich die Einwohner von MrnzigenUnd Egert, sich auch nicht von den übrigen Kanto-Uen zu trennen, worauf dann der schon marschfer-tige Zuzug der kidgenößtschen Truppen wieder^abgedankt wurde.

Im October 1678 traten auch, ungeachtet allerVorstellungen von Lucern, die Kantone Ury undUnterwaiden ob dem Wald von dem eidgenößi-schen Defenstonal ab. In den unruhigsten Landes-gemeinden erklärten sie sich, daß sie in Zukunft kei-nem Ort mehr, wofern ein solches nicht geradezufeindlich angegriffen seyn würde, in eigenen Unko-sten zu Hilfe zieh» werden; auch verboten sie beyhoher Straffe überall nicht weiter von diesem Defen-sionalwerk zu reden; zugleich wurde denjenigen, wel-che den General- Schirmbrief des Kriegesrathes be-. siegelt hatten, unter den schärfsten Draunngen befoh-len , daß sie ohne Anstand die beyden Landcssiegelwieder zurükfodern. Wirklich mußten hierauf dieselSiegel zurükgeftndt werden.