^ len machen sich anheischig zu genauer Beobachtung^ der Erbvereinigung und zur Beschützung der Vor,^ der-österreichischen, sonderheitlich auch der angräns^ zenden Länder, und zwar mit thätlicher Hilfe,5 „was Ehrenhalb gebührlich seyn mag, und uns je„nach Gestalt der Sachen ziemlich und gut seyn be-ll' „dünkt. Hingegen, wenn wir Eidgenossen auch^ „wieder Recht und Billigkeit beschwert und gedrängt„werden sollten, alsdenn wird der Kaiser, der Vor-l" „ derwsterreichischen Länder wegen, auch uns gleiche^ „Hilfe zukommen lassen. Alles in Erwartung der„ kaiserlichen Gegenerklärung, wie auch mit Vorbesdl „ halt fernerer Verkommniß über Nebenumstände undt; „ zufällige Sachen. „
Die übrigen Drte nahmen bis auf Ostern Bes>8 denkzeit. Der kaiserliche Abgeordnete war mit diesH ser Erklärung sehr wol zufrieden, und versprach den>n Gesandten, daß er sich zu Gunsten der Kantone so-wol das Salzwesen als die Auszahlung der Erb-la vereinss Gelder treulich wolle angelegen seyn lassen.L Wegen des Wattlands und der Stadt Genf!» thaten nun Zürich und Bern an die übrigen Kantone>l den Vortrag: Zu grösserer Sicherheit des gemein->! schaftlichen Vaterlandes sollte man auch diese Orte!» nicht nur überhaupt in eidgenößischen Schuz, son,lf- Hern würklich in ein Dündtniß aufnehmen. Nach!, wiederhollten Einwendungen von Seite der catho«)e lischen Rantone, verglich man sich endlich einhelligrf über folgende Punkten:
r — Sämtliche Kantone und zugewandte Orte Vers,, pflichten sich zur thätlichsten Beschützung des psxsh üs Vauä. In Absicht auf die benachbarte Stadt