Band 
[Zweyter Theil.]
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sonders auch des eidgenössischen DefensionalwerkeS, ^schritt man nunmehr zu dem Punkt wegen Leschir- ^mung der Gränzorte. Im Namen des Naysev: h,drang der österreichische Tdaldvogt von Schönm ^auf kräftigere Auslegung der Erbvereinigung. ^Eben weil sie von eidgenössischer Seite schlechthin ^bloß auftreues Aufsetzn eingeschränkt worden, gier ^gen Lurgund und Elsaß verloren. Keineswegs „verlange der Kaiser, daß die Kantone allein undausschließend, aber doch daß sie gemeinschaftlich m>!ihm die vorderösterreichischen Lander beschirmen. -Die Orte Zürich, Lern, Glarus, Solothurn, „Schafhaustn, Appenzell ausser Roden, Stadl „St Gallen, Viel, begehrten hierüber sedenkzeif ,,die übrigen catholischen Orte erklärten sich gerade-zu dahin, daß sie gesinnt seyn, die Erbvereinigung dvon den Jahren 1474,1477 und izn. ferner buch ssiablich zu halten, und mit dem getreuen Aufsehii (thätliche Hilfe zu verbinden. Auf eingeholten Be rricht von Haus aus, versicherten nunmehr die Ge- ;sandte von Zürich und Lern, daß ihre hohe Obrig-keiten bereit seyn, gemeinschaftlich mit den übriger 1Orten, vermittelst des vaterländischen Defensional iWerkes, die IV. östreichischen waldstädre, wii iauch Ronstanz und Nregenz vor allem feindlichenAngriff zu schützen. Da die Gesandte von Schaf-haufen, St. Gallen, Appenzell ausser Roden,Liel noch immer ihren Beytritt versagten, so wurdedem kaiserlichen Abgeordneten folgender Entwurfübergeben: — Bern, Lucern, Ury, Schweiz, Uwterwalden, Aug, Glarus, Frcyburg, Solothurn,Appenzell inner Roden und die Abtei) zu St. Gab