Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
122
JPEG-Download
 

alle diejenigen, welche in fremden Diensten stehn,von der Regierung aus; ernsthaft verwiest man demBischof und Domkapitel zu Chur, daß sie sich,geradezu dem Bunbcsbrief zuwicder, hätten verlau-ten lassen, sie hangen einzig und allein von dem Pabstab und haben gegen das Vaterland nicht die ge-ringste Verpflichtung.

Bald wieder war der Eifer erkaltet. — Im Sep-tember wurden zwar auf dem Bundestag zu Jan;die weniger wichtigen Reformen bestätigt, andereaber, und sogar der Resselbrief selbst bey Seite ge-fetzt, freylich unter dem Vorwande, daß er vielmehrzum Meineyd verleite, als die Kabbalen verhindere.

Im Junins 1686. erhob sich zwischen dem Herrnvon Travers, als österreichischen Lehntrager inder Herrschaft Ratzüns, und den pündtnerschenGemeinden in dieser Herrschaft eine so heftige Zcr-würfmß, daß sie sämtlichen lll. pündten von Seiteder österreichtschischen Regierung zu Insprugggänzliche Sperrung aUer Zufuhr zuzog. — Auf ei-ner Zusammenkunft kaiserlicher und pündtnerscherAbgeordneter zu Feldkirch ward die Zufuhr wiedergeöfnet und zur Beylegung des Streithandels derWeg angebahnt. Die Hauptfrage betraf die eigent-liche Richlerbchörde bey vorfallenden Prozessen zwi-schen dem Herrn von Travers, als österreichischenLehntrager, und zwischen den Gemeinden der Herr-schaft Ratzüns, ob nämlich das Richteramt derLehenkammer zu Insprugg zu stehe, oder demobern grauen pundte, wie vormals, bevor nochdie Herrschaft an Oesterreich ausgetauscht worden?Hiebey bemerken wir, daß auch die Ratzünsche,