Band 
[Zweyter Theil.]
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grosse Rath sich genöthigt/ sie, gleich den vorigen,ihrer Stellen und Aemter zu entlassen.

Langer wollten die eidgenössische Gesandte diesemverworrenen Spiel nicht zusehn und schon warensie fertig zur Abreise, als sie sich auf dringendesAnhalten der Obrigkeit endlich zu einigem Aufschubbereden liessen. Den 24 Aprill mußten sich hierauf^ drey Geistliche, drey Glieder des kleinen, und

> drey des grossen Rathes, nebst den, Gtaatsschrest

> der, auf alle Zünfte verfügen, um sie in den ruh,i rendestcn Ausdrücken zur Annahme der vermin,' lung zu bewegen; zugleich erschien von dem geistli,: chcn Stand ein Ermahnungsschreiben zur Eintrachtr in öffentlichem Drucke. Von den Bürgern konntes man hierüber keine andere Erklärung erhalten, als; daß sie bereit seyn, in ihren Angelegenheiten des« Raths der eydgenößischen Gesandten und Reprasen., kanten zu pflegen; zugleich übergaben sie ihrer Obrig,k keil eine Schrift von sechs und dreißig Punkten überr idie Verwaltung des gemeinen Gutes. Auf beydenf Seiten vereinigte man sich zu gegenseitiger, allge,e meiner Amnestie, vermög welcher alles und jedes,, ^was bisher von der einen und von der andern Pars, they in Worten oder durch Schriften und Thatenr geschehn, für immer und gänzlich vergessen seyn sollte., Alles dieß erfolgte ohne den Rath der eidge,s jnößischen Gesandten und Repräsentanten, «vor-, über sich diese den 27 Aprill in voller Rathsoersamm-1 lung beschwehrten. Von Seite des geistlichen Stan-r des, entschloß man sich hierauf, Mann für MannL vorzufordern, jeden besonders um seine Meinungk. wegen der eidgenößischen Vermittlung zubefragm

(II. Theil.) N