Band 
[Zweyter Theil.]
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, sandte mit dieser Erklärung befriedigt; sie beharrten, aus der Annahm entweder ihrer gütlichen Vermiktsi hing oder wiedrigenfalls ihres rechtlichen Aussprus

- ches; den Prozeß der enklaßnen Rathsglieder aberi wollten sie in den Schooß der ordentlichen Obrig-

- kcit gelegt wissen. Dwser Vorschlag wurde den izi Augstmonat sowol von dem kleinen und grossen Ra-1 the als auch von dem mehrern Theil der Zünfte ge-e nehmigt. Den 17 gleichen Monats entschloß sich der

- grosse Rath aufs neue und einmüthig, mit Leib,

- Ehr und Gut auf die Annahm der eidgenössischenj Vermittlung zubringen. Bey den mißvergnügten

> Bürgern in der grossen Stadt erwekte dieser Ents, schluß heftige Bewegung; zahlreich liefen sie zusanu, men und zogen in der Nacht auf die Wache. Dies Obrigkeit schikte hierauf einen Befehl auf die Zünfte,

! vermag dessen die regellosen Zusammenkünfte und Pas

> trouillen untersagt wurden. Inzwischen traten die! eidgenössische Gesandte mit den Ausschüssen des

Raths und der Bürger über die Reformations-

> punkten in vertrauliche Unterredung; in derselbenwurde der Verglich, der den sz Julius über die ge-genseitige Vorrechte des kleinen und grossen Ra-thes gemacht worden, einhellig bestätigt.

Um ihrer Parthey unter den Bürgern desto siche-rer zu seyn, liesse die Obrigkeit unterm si Augustein Papier von Haus zu Haus gehn, um jeder,mann, dem mit der eidgenößischen Vermittlung ge-dienet seyn würde, seinen Namen unterzeichnenZU lassen. Unbedingt wurde die Annahme der Der«mittlung von 586 Bürgern, etwas bedingt aber von^ igr unterschrieben; von 234 ward sie verworffen;»82 liessen sich nicht bey Hause finden.