Band 
[Zweyter Theil.]
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mirte Rantone eingeladen; da man aber katholi-scher Seite nicht auch zugleich die reformirten Gränz-orte, z. B. Genf, Neuenburg, Pündten, in glei»chen gemein-eydgenößischen Schutz aufnehmen woll-te , so lehnten sie die Verbündung mit dem BisthumBasel von sich.

I.XH.

Genf auft neue von Frankreich heurr-ruhigt.

Im Iahr 1695.

^)anz eigenmächtig und ohne Bewilligung des Ra>thes erweiterte der französische Resident in Genfseine Kapelle und umgab sie mit Mauren; auchließ er über hundert Menschen aus Savoyen undaus dem Ländchen Gex in die Stadt kommen, umbey ihm Meße zu hören. Hiezu kam noch gänzlöche Speerung der Zufuhr aus Frankreich, nebst dergewaltsamen Einschränkung der Gewissensfreyheit zuSt. Victor und Chapitre.

Schon machte mit Hintansetzung der Gesandtschaft^rechte, das Volk einen Anschlag zur Schleifung derRapelle des Residenten. Nicht nur ward dieserausdrücklich von den IV Syndiks gewarnt, sondernzugleich auch wurden die protestantische Nantsncvon allem benachrichtigt. Im Oktober 1695 beschloßsen diese auf einer Tagleistung zu Arau, vier Abge>ordnete, die einen an den französischen Bottschasiter m Solothum, die andern nach Genf selber zu-

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