Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
304
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den; hierüber dürft man sich auf das Gezeugnks derkatholischen Einwohner, wie nicht weniger auf denzwischen dem Oberamt und der Stadt Zürich abge-faßten Rezeß, vom Jahr 1694. berufen. So wenigwürkten diese Vorstellungen, daß vielmehr die Zins-fruchte des Steinerspitals zu Hilzingen, von erwähn-tem Oberamt arrcstirt wurden. Sowol bey demOberamt, als bey dem kaiserlichen Bottschafterdrangen die Züricher einerseits auf die Aufhebungdes Waarenarrestes, anderseits auf unpartheyischeUntersuchung des ganzen Geschäftes. Unterm 2Z.März berichtete die Oberösterreichische Regierung,daß die wiederlösung der Herrschaft Ramftn ei-ne von dem Kaiser unwiederruflich beschlossene Sa-che sey. Auf Andringen der Züricher wurde hieraufin gemeineydgenößischem Namen der ZüricherscheRathssecretair, Joh. Jacob Holzhalb, mit einemSchreiben an den kaiserlichen Hof abgesandt; beyder Ungewißheit des Erfolgs aber mußte zu gleicherZeit der Statthalter Werdmüller nach Stein gehen,daselbst auf den Nothfall den Zustand der Festungs-werker, der Proviant- und Gewehrmagazine in Au-genschein nehmen, unterwegs die Wachen bestellenund rund umher die Mannschaft ausbeuten und Mu-sterung halten. Im Fall , daß man von österreichi-scher Seite die Huldigung zu Ramien mit Gewaltvornehmen würde, hatte er den Auftrag, unter be-waffnetem Begleit sich auf den Platz zu begeben,und daselbst, nach dem Beyspiel vom Jahr i6zy,das Volk von der neuen Huldigung abzuhalten;wofern man sie aber mit Gewalt durchsetzen wollte,so sollte er gegen solche Verletzung des Erbvereins

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