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som Jahr 1659. gebrochen, wie dieses die herzs ,brechenden Klagen der katholischen Einwohner zu >Ramsen, die angränzenden Nachbarn, hohe und ,niedere Beamte, geistliche und weltliche Herren, ja ?auch selbst viele Reformirte zu Stein und Ramsen ^Nachdrücklich bezeugen; aus diesen Betrachtungen ,sey der Kaiser unwieberruflich zur Einlösung der §Ramstschen Herrschaft genöthigt. — Um die katho- jzischen Rantone auf ihrer Seite zu behalten, stell- ,ten die Züricher auf der gemeineydgenößischen Tags >Leistung vor, daß die Klagen gegen die Stadt Stein ,ganz unbegründt seyn, daß seit dem Jahr 1659.die katholischen Einwohner zu Ramsen sich viel-- ,mehr vermehrt als vermindert haben, daß daselbst ,keine andere als die katholische Religionsübung jherrschend gewesen, daß die Reformirte nicht den ^geringsten Antheil an der Kirche oder an den Kir- ,
chengütern genießen, daß die Aemter zwischen Ka- ,
tholiken und Reformirte getheilt seyn, daß bey ei- jwannigen Klagen den erster» sogleich Recht und ,Schutz gewährt worden, wie z. B. der Ramsische ,Abscheid vom Jahr 1694. beweise. Sie setzten hin-zu , von was für gefährlichen Folgen es auch für §andre Kantone seyn werde, wenn kein Besitz sichersey und kein noch so feyerlich besiegelter Vertrag umgekränkt bleibe. Mit verschiedenen Schreiben, glei-chen Jnnhaltes, wurde den 19. August 1700. der §Lberstwachtmeister Werdmüller von Zürich aus nach §Neustadt an den kaiserlichen Hof abgeschickt. Da- ,selbst fand er, daß unter dem Deckmantel der Re- !ligion das Geschäft in dem gehäßigsten Licht vorge-stellt worden. Er bemühte sich also den kaiserlichen j