Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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Absicht auf die Besoldung, als auf die Anzahl derMannschaft, beklagten sich sogleich im Febr. 1698.die katholischen Rantone bey dem Monarchen, underhielten zur Antwort, daß es nunmehr, nach ge-schlossenem Frieden, den Schweizern frey stehe,den Dienst , unter den allbereits eingeführten Ein-schränkungen , entweder beyzubehalten oder ihn zuverlassen. Auf der eydgmößtsche» Tagleistung zuBaden, im April, erklärte man diese Kriegesreform,theils als entehrend für die Kantone selbst, theilsals unerträglich und höchst nachtheilig für die Be-fehlshaber und Söldner. Die Befehlshaber, hießes, werden bey der geringern Besoldung ihr eigenGeld zusetzen müssen, um so viel mehr, da die Uni-form und das Gewehr, da überhaupt die Lebensartkostbarer geworden; auch schickt man die abgedank-ten Soldaten ohne Ltapes oder Anweisung kostfreyccHerbergen, wie Bettler nach Hause; wenn sie inFrankreich zurückblicken, so sehn sie sich (ganz demklaren Buchstaben des Bundes und der Vorrechte zu-wider) zu gleicher Kopfsteuer, wie die Unterthanen,verurtheilt. Die Ursache dieser Herabwürdigung fandman in den bisherigen, einseitigen Volkeswerbun-gen und Rapitulatronen. Man vereinigte sichalso zu Beybchaltung der im Jahr 1671. mit demGeneral - Lieutenant Stouppa gemachten Ver-kommniß, daß nämlich gegen diese Verkommnißund ohne gcmeincydgenößische Bcrathfchkagung keineinzelner Kanton, weder in dem eignen Gebiete nochviel weniger in den gemeinschaftlichen Vogteyen, zuErrichtung neuer Compagnien oder absonderlicherVolkswerbuugen, die Hand beuten solle. Auf der