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Mitten gestritten; nichts destoweniger habe er selbstnie aufgehört, die Vortheile dieses Erbvereins, zugrossem Nachtheil seines eignen Kameral-Jnteresse,den Kantonen in reichem Masse zufliessen zu lassen.Nunmehr aber steigen die Unterhaltungen der zurück-gegebenen, rheinischen Plätze, dieser Vormaurender Eidgenoßschaft , nebst andern Kriegesunkösten,so ungemein hoch, daß er sich für einige Zeit zurAufhebung der schweizerischen Zollbefreiungengenöthigt sehe. Unterm 8. Febr. 1699. stellten sämmt-liche Rantone und zugewandte Orte dagegen vor:Wahrend des Krieges haben sie gedultig die Lastdes schwäbischen Jmposts getragen; von dem Kai-ser haben sie die Versicherung erhalten, daß so-gleich nach dem Frieden alle dergleichen beschwer-lichen Neuerungen werden abgeschaft und die Vor-theile des Erbvereins sowol als des Zollvertragesvom Jahr 1654. gänzlich und unveränderlich wiederhergestellt werden. In einem Schreiben vom 14.März 1699. beharrte der Raistr auf dem einmal ge-faßten Entschlüsse. Den 26. April traten hierüberZürich und Lucern mit dem kaiserlichen Bottschaf-ter, be Neveu, in Brcmgarten zusammen. Jenewarnten, daß man nicht durch neue Auflagen dieeydgenößischen Kaufleute zur Erwahlung eines an-dern Auswegs für ihre Waaren anreihen möchte:Dieser machte Hoffnung , daß die Zollauflage nurauf zwölf Jahre eingeschränkt und davon die Lebens-mittel befreyt seyn sollten; hingegen verlangte er,(unter dem Vorwand, damit alles Untersuchen derWaaren aufhören möchte,) diejenigen, die in derElhgenoßschast verbraucht werden, auf gleichen Fuß,