Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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Wie die Transitwaaren, verzollet zu wissen. Auf derbald darauf erfolgten, gemeineydgenößifchen TagsLeistung in Baden, übergab er die neue Zolltarif;man verglich sie mit derjenigen vom Jahr 1647. undbeschwerte sich über die beträchtliche Erhöhung. Derkaiserliche Bottschaftcr gab zu bedenken, daß mannicht ohne Verwirrung der eydgenößischen Nationein ausschließendes Vorrecht könne zukommen lassen,daß unter eydgenößifchem Namen viele fremde Waa,ren durchgehen, daß bey Wiedereinführung einesUnterscheids unter den Gütern beschwerliche Atte-state und Untersuchungen unvermeidlich seyn würden.Durch einen Ausschuß der Zugleistung ward hierauf«in Auszug sowol aus der ewigen Erdvereinigung,als aus allen österreichischen Zollverträgen vomJahr 1561. bis auf jetzige Zeiten verfertigt. Manfand die nunmehr geforderte Auflage weit höher,als diejenige von den Jahren 1561. und 1Z87. Ineinem Schreiben an den Kaiser beklagte man sich,anerbot aber gleichwol den halben Zoll, wie erauch vormals in dem Vertrag vom Jahr 1654, fest-geftzt worden.

Mittlerweile herrschte noch immer die Theu-rung, und noch immer blieb die GetraidZufuhraus Deutschland gehemmet. Die Kantone Ury,Schweiz, Unterwalven, Zug und Glarus ver-langten mehrere Zufuhr aus den Vororten, undzwar auch selbst aus ihren Fruchtmagazinen. Aufeiner deswegen im Jahr 1699. ausgeschriebenen,gemeineydgenößifchen Tagleistung beklagten sich dieZüricher, daß in einigen Kantonen ihre wolthatigePolizeyordnungen über den Getraidkauf getadelt,