;;r
den sich verschiedene Häuser unter Genferschcr Bott-Mäßigkeit. Als beym Eintritt des Jahres 1699.die Genfer daselbst etwas Getraides nach der Stadtabholleten, so befremdete dieses die savoyiscbe Salz-wacke jenseit der Arvebruck:; sie erkühnte sich vonihrem Posten über die Brücke brs auf den Gen-ferschen Loden zu dringen; gewaltsam hielt sie ei-nen Genferschen Getraidcwagen auf, der aberglücklich von der Genferwache vertheidigt wurde.Hierüber entrüstet, verboten die savoyische Leamtevon Stund an alle Getrardausfuhr ab favoyifchemBoden. Dieser und andrer Bedrückungen wegen,welche geradezu dem Vertrag von St. Julien ent-gegenliefen , schickten die Genfer eine Gesandschaftmit Klagschriften, an den savoyischen Gubernator,Marquis de Dronero. Anstatt günstigen Verhörs,gab dieser die Erklärung von sich, daß die Genferjenseit der Arve, so weit die Scheidmarch gehe, kei-nen Fuß breit Landes anzusprechen befügt seyn; zu-gleich verlangte er im Namen des Herzogs Genug-thuung für den vorgeblichen, an der Salzwacheverübten Unfug. Auch ward einer von den Genfer-wächtern, welche zu Fortschleppung des obener-wähnten Getraidewagens behülfiich gewesen, aufder Durchreise zu Chambery ins Gefängniß ge-worfen. Die Genfer bcschwehrten sich bey demsavoyischen Staatofecretair, Marquis de St. Tho-mas ; im May 1699. erfolgte zwar einige Erleich-terung der Zufuhr, wegen der andern Klagpnnctenaber noch keine befriedigende Antwort. Der Herzogverlangte von den Genfern eine genaue Bevölkerungs-liste von St. Victor und Chapitre; er verlangte die