Verweisung -er französischen Flüchtlingen aus diesenGegenden; die Güter der Genfer auf savoyischemBoden belegte er mit neuen, dem Vertrag zu St.Julien entgegenlaufenden Zöllen. Ein savoyischerEdelmann, Peter de la Grade, unterstand sich,auf dem Dorf Laconez, in dem Genfergebiete zuSt. Victor, woselbst er als Vasall der Stadt Genfzu Haufe war, neuerdings ohne Erlaubnis eineHauskapelle bauen zu lassen. Umsonst daß manihm vorstellte, daß seit der Reformation an diesemOrte, keine andre Religion, als die reformirte, üb-lich gewesen, und daß, vermög der Verträge desvorigen Jahrhunderts, den Genfern daselbst dasunumschränkte Virchenrecht zustehe! Ein savoyischerWachtmeister, Namens Deleaval, näherte sich miteinigen Soldaten dem Genferschen Dorf Neydans,und schleppte von offener Weide eine Kühe nachSt. Julien. Der Eigenthümer der Kühe, papetvon Npon, begab sich mit seinem Weibe persön-lich nach St. Julien, um seine Kühe wieder abzu-fordern ; beyderseits aber schleppte man sie gesang-lich nach Lhambery, und zwar unter dem Vor.wand , vor einem Jahr habe Papet, einen wegenunruhiger Reden arrestirten Prediger, ohne Erlaub-nis , ledig gelassen. Ebenfalls unter erdichtetemVorgeben vcriezter Territorialrechte, hob man auchLaurens, den Genferschen Obervogt zu St. Victorund Chapitre mit Gewalt auf. In dieser Verlegen-heit nahmen die Genfer Zuflucht bey Zürich undBern; denselben stellten sie vor, daß der streitigeLandesbezirk schon im Jahr 140x2. an Genf abge-treten , daß diese Abtretung mit aller davon ab-
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