984
hung des heilsamen Entwurfes dem König und jseinen Bundesgenossen alle nöthige und mögliche 8Dolkswerbung in ihrem Lande gestatten. Hierüber Zerwarte er schleunige Antwort, und hoffe, daß ah glenfalls, ohne gemeinschaftliche Zujammenkunft, «
jedes Ort nur absonderlich ihm seine Gesinnungen tschriftlich mittheilen werde. Sehr bedächtlich indeß §vermieden sie jede Trennung unter sich selbst; mit ^Gutbesinden der mchrern Kantone schrieb Zürich sauf den Sept. 1720. eine gemeineidgenößische, laußerordentliche Zusammenkunft aus. Persönlich ferschienen bey dieser Zusammenkunft die Gesandte ;sowol des Raffers und des Rönigs in Spanien, bals der drey gegen dieselben vereinigten Mächte. xNach vollendetem Verhör der gegenseitigen, hohenPartheyen, wurden nunmehr ihre Gründe sowol, Z
als ihre Sophismen vor dem Richterstuhl der bcr b
scheidenen Kantone sorgfältig erwogen. Sie fam v
den, daß bey der Gefahr, welcher sie durch die a
widerstreitenden Antrage furchtbarer und auf einam t
der erbitterter Machte ausgefezt werden, sie nichts Z
als Eintracht und kluges Zögern zu retten im t
Stande sey. Sie erinnerten sich, wie im Jahr 1684 f
eine ähnliche Gewährleistung an sie gesucht, und r
damals von Frankreich selbst wiederrathen worden. !
Ihr Schluß gierig dahin: Man wolle sämmtliche», (
fünf auswärtigen Bottschaftern in ganz allgemeinen i
Ausdrücken den Frieden empfehlen; übrigens aber -
sich einschränken auf gegenseitige Beobachtung der I
alten Verträge. Nur Solothurn brachte von Haus l
aus die besondere Erklärung mit sich: Wenn derRöntg in Frankreich nichts anders als Sperrung '
des