Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
408
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halten, Ohne grosse Schwierigkeit wurde der leztedieser drey Puncte bewilligt« An den französischenFeldherrn in Gavoyen, den Herzogen von Feutl-lade, schickten Bern und Freydurg eine Befand-schaft, mit folgendem Vertrag: Die Freyheit, wel-che die Voraltcrn mit den Waffen erworben, su-chen die Enkel durch vorsichtige Rarhschlüsse nochauf die spateste Nachwelt zu bringen. Dos Interesseder Kantone erfordert, daß die angränzenden Lan-der unter verschiedene Herren vertheilt bleiben,und nicht von der Wiükühr nur eines Einzigen be-herrscht seyn. Freylich kann hie Gewogenheit desMönchs jedes Mißtrauen beruhigen: allein mit Ver-änderung der Zeiten verändern sich auch die Gesin-nungen, und der Nachfolger denkt nicht immer wiefein Vorfahr. Da wir nun Gavoyen als Helve-liens Vormauer betrachten, da diesem Herzog-rhum in dem ewigen Frieden sowol, als auch innachhengen Verträgen ausdrücklicher Vorbehalt zu-kömmt, so werden wir nicht unterlassen, gewissen-haft bey dem gegebenen Worte her Voraltern zubleiben. Keineswegs geradezu für ungerecht erklä-ren wir die Eroberungen des Königs ; nur glaubenwir uns zur Behauptung unsrer Ruhe und Frey-heit berechtigt. Wenn wir auf die Neutralitätbringen, so geschieht es, um des Zuzugs überho-ben zu bleiben, den sonst der Herzog vermag derVerträge zufordern befugt ist« Der Herzog de laFeuillade versprach in verbindlichen Worten, überdiesen Vertrag an den König zu schreiben. ImDezember war eine neue Tagleistung zu Laden.Oeffentlich und heimlich untergrub jeder von den