Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
421
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das Strafgericht zu Ilanz angesezt. Mas»er ent-ließ den Groß-Prior seines Arrestes, und flüchtetesich nach Wien. Vor der Loslassung mußte sich derGroß - Prior schriftlich verpflichten , daß er denProzeß gegen Masnern nicht weiter fortsetzen undalles mögliche zur Befreyung sowol des jungen Mastners / als des zu Solothurn aufgehobenen Hauptsmann Ueinaud beytragen, widrigenfalls nach Verslauf dreyer Monate sich wieder in feinem Arrest ein-stellen wolle. Durch die Zwischenkunft der aus-wärtigen Gesandten wuchs die Verbitterung. Derenglische Gesandte gerieth in Gefahr seines Lebens.Von einigen französischen Miethlingen (wie mandamals vermuthete,) ward er bey dem Bade zuPfäfers meuchelmörderischer Weise überfallen undmit zehn Wunden übel zugerichtet. Die Thäterflüchteten sich und entgiengen der Strafe. Umsonstwar es, daß der englische Resident bey den Kanto-nen noch so eifrig genauere Nachforschung verlangte.

Endlich hatte sich in Pündten das Strafgerichtzu Ilanz versammelt. Die Hauptklagen gegenMasnern waren:

Er habe den Groß-Prior von Frankreich auföffentlicher Landstrasse, in dem Gebiet der Kantone,mit Gewalt aufgehoben, und in eine fremde Herr-schaft entführt.

2°. Er habe ehrliche Männer der Bestechung be-schuldigt.

Z°. Im Jahr 1690. habe er eigenmächtig die Pässeim Lande gesperrt, und im Jahr 1706. in dem Ge-biet der Kantone den französischen Eilboten mit be-waffneter Hände beraubet.