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auf kaiserlichem Boden. Sogleich drang der fran-zösische Bottschafter bey den III. pündten mit Ei-fer sowol auf dieBefteyung des Groß-Priors, alsauf die Bestrafung des Masners. Masner hin-gegen sah sich von dem kaiserlichen und von demenglischen Gesandten vertheidigt. Von beyden Sei-ten erschienen verschiedene Libelle. Die III. pündtethaten alles mögliche zu ihrer Loswicklung aus demverdrießlichen Geschäfte; beym Naiser baten sie umLoslassung des Groß-Priors, bey dem französischen >Botschafter um Loslassung des jungen Masners. iFruchtlos blieben die Bitten. ,
Beym Bundestag zu Lhur im März 1711. ward ;Masner, auf Anstiften des französischen Bottfchaft iters, bey Verlust der obrigkeitlichen Gnade, zur 1Wiederherstellung des Groß-Priors, seines Guts ,und seiner Leute verpflichtet. Die eigentliche Be- ^strafung Masners und seiner Gehilfen wies man an jein besonderes Gericht zu Ilanz. Zu Gunsten des ,jungen Masners und seiner Befteyung ward nachFrankreich geschrieben. 1
Auch von den Rantonen ward Masner, der ^Vater, wegen Verletzung ihrer Territorialrechteverfolgt. Auf seinen Kopf hatten sie 200 Reichs- jthaler geboten. ,
Obiges Urtheil erklärte Masiier als partheyisch §und unförmlich; er berufte sich auf eine künftigeTagsatzung der Gemeinden. Den zehn Gerichten ,Bund hatte er völlig gewonnen. Dieser Bund er-wählte ihn jezt zum Landvogt nach Meyenfeld, ,
woselbst er mit 240 Pferden einritt. Nichts desto- i
weniger ward gegen ihn auf den 15. Junius 1711. ,