Band 
[Zweyter Theil.]
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len; in feiner Starke glaubte es mehr Sicherheit zufinden, als in seiner Verfassung. Je langer seineLethargie gedaurt hatte, mit desto heftigern Bewe-gungen raste es sich vom Schlaf auf. Das Memo-rial des Sachwalters Revillod in einem Prozeß,den die Stadt im Jahr 1704. gegen die FamilieLürretin führte, und welcher das Jagdrecht betraf,war voll von neuen republikanifchen Ideen. Sieließen tiefen Eindruck zurück. Noch größere Wir-kung that die auffallende Ungerechtigkeit bey einemandern Prozesse. Vaudenet, ein Bürger, warfdem Altsyndik Gautier vor, daß dieser etliche Jahrevorher ein Urtheil zu seinem Schaden verfälscht habe.Vaudenet wird hierauf arrestirt und er sizt zweenMonate, ohne Verhör, in dem Kerker, obgleichnach den Gesetzen das Verhör nicht über 24 Stun-den durfte verschoben werden. Der Gefangene bittetden General-procurator Dü-Pan zu sich, willaber nicht ohne Zeugen verhört seyn. Dieses Miß-trauen beleidigt den Dü-Pan, indeß rath er demvaudenet einen Sachwalter an. Hiezu wählte sichdieser den Fatio, einen geschickten und standhaf-ten, aber hitzigen Mann, welcher dem Rath bangemachte. Gautier verliert den Muth. Der Rathschiebt den Spruch auf. Endlich wird im Jahr 1706der Prozeß mit einmal abgethan, und die Unkostenwerden gegen einander aufgehoben. Dieft Proze-dur empörte die Gemüther. Man sieht sich nachMitteln gegen die willkürliche Gewalt um. Einsolches fand man in dem Wahlrecht der Sürger.Diese begehren in einer dem General-Procuratorvergebenen Schrift, im December 1706, das heim-