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Ihr euerseits zum Frieden Hand beute«, und eureForderungen mäßigen wollet. Um die entzweykmKantone einander näher zu bringen, schlug ihnender französische Gesandte eine gänzliche Theilungder bisher gemeinschaftlichen Vogteyen vor. So«wol in kirchlicher als in politischer Rücksicht warddieser Vorschlag von den reformirten Kantonen, wieschon mehrmal, verworfen.
Unterm 18 und ly. Junius baten die katholischeRantone zu Arau, um gelindere Friedensbedingnisse.Durch die umntereßirten Rantone legte die StadtLaden bey den Vororten eine Fürbitte ein. Alleinihre Festungswerker wurden geschleift, ungeachtetZürich den Kanton Lern hiezu nicht ohne Mühe be.redete. Den 20. Junius verkündigten diese beydenVororte wegen der Grafschaft Laden eine Verord»nung folgenden Jnnhalts: „Nachdemunser Landvogt»in der Grafschaft Baden, Hieronymus Thomiann»von Bern, von den katholischen, mitregierendcn»Orten, nach gewaltsamer Besitznehmung der Graf«»schaft, unvcrschuldt und unbefügt in Arrest gelegt,»endlich aber zwar auf freyen Fuß gestellt, aber»zum Wegzug gezwungen worden , so fanden wir»uns genöthigt, Baden mit bewaffneter Hand an» uns zu reisten. Nach glücklichem Erfolg nun setzen»wir unsern gemeinschaftlichen Landvogt, Hierorts»MUSThormann, wieder dergestalt in die Vertval«»tung der Vogtey ein, daß er daselbst in unser bey«»der Namen, nach den Gesetzen von Baden, g»t»Gericht und Recht halte. Anstatt des bisherigen» Landschreibers und Untervogts mag er sich bis auf»unsere weitere Verfügung anderer selbstbeliebiser