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sel zu nehmen. Die beyden andere, die ihre Schlüs-se! nicht aus der Hand lassen wollten, riefen die Bür-ger zusammen und erhielten von diesen Unterstützung.
Schon den 4. August waren etliche Bürger vorRath« erschienen. Mit Drohworten übergaben sieeinige Artikel über die Verwaltung des gemeinenGuts. In der Verlegenheit ließ der Rath einige Ar-tikel zu Papier bringen, und sie wurden von dendrey Zünften gebilligt, jedoch mit Vorbehalt künfti-ger Abänderung. Den 9. März 1717. wurde wirk-lich hierüber eine solche Abänderung getroffen. Un-geachtet der Bischof sich in solche Dinge nicht ein-mischen darf, so befahl er jczt gleichwol, daß mandie Artikel vom 4. August 1714, die er seither bestä-tigt hatte, keineswegs abändern sollte. Der Rathmachte Einwendungen. Den 22. März suspendirteder Bischof die sämmtlichen Glieder desselben , nurmit Ausnahme des neuerwähltcn Bürgermeisters.Zugleich entließ er die Bürger des dem Rathe ge-schworenen Eides. Der größere Theil dieser Bürgerneigte sich auf Seite des Bischofs, und sie verjag»ten andere, die sich auf das bcrnersche Schirmrechtberiefen. Endlich erkannten sie ihren Fehler, undbaten den Kanton Bern, daß er durch eine Gesandt-schaft die Ruhe wieder herstellen möchte. Lern undder Bischofsetzten eine Commißion Wieder, und durchihre Bemühungen wurde Friede gemacht. Der neueBürgermeister ward, wegen Ausbleibens nach erhal-tener Citation, seiner Stelle entsezt. Das Schirm-recht mit Bern wurde bekräftigt.
Eben dieser Bischof von Basel erweckte imJahr 1718. neue Zerwürfnisse, als er den Stadt-