Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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Pfeiffer im Ramm des Pabstes von Rom nach Lu-gern, daß, wenn auch das fummenrum ki6elitsm«och so ausschliessend von niemandem als von dernatürlichen Obrigkeit könne abgefordert werden,hingegen die geistlichen Obern immer noch das fu-ramentum 6s äicenäa veritste abzufordern befug!seyn; die Obrigkeit zu Luzern beharrete bey derErkanntniß, daß kein Unterthan auf geistliche Vorla-düng allein sich sollte beeidigen lassen.

I.XXXV.

Vierte Dekade.

^mmer noch klagte Basel über die Beamten imElsaß, nicht besser waren die eidgenößifche Kauf-leute in Frankreich mit den General - Pächtern zu-frieden. Die Verkarste, welche der Verfall der fran-zösischen Banke nachzog , erhielten die Billets ingleichem Werthe.

Bey Anlaß der Unterhandlungen wegen des fran-zösischen Bundes erneuerten die Müllhauser ihr Be-gehren des Beysttzcs bey solchen gemeineidgenößi-schen Unterhandlungen, wo von französischen Ange-legenheiten die Rede seyn würde. Sie thaten esfruchtlos. Bey einer dieser eidgenößischen Taglei-stungen erschien Muralt von Zürich, als französi-scher Legationssecretär. Wegen seines Uebergangesin bürgerliche Dienste von Frankreich hatte manihn von Zürich verwiesen. In Solothurn hingegenist den Bürgern unverwehrt, als Dollmetscher und