Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
754
JPEG-Download
 

Leibwache in Frankreich, und bey einem andern Re.gimente, *) mit Befehl, daß er ungesäumt seinebeyden Compagnien, die bisher von dem Kantonbewilligt waren, wieder nach Haus führe. DerHauptmann anerkannte diesen Befehl nicht, und nachBeylegung der Unruhen erhielt er von dem KantonZug die Erlaubniß zu neuen Anwerbungen, in Kraftder Erneuerung des Bundes.

Im Jahr 1734. hatte Schuhmacher in der Würdeeines Landammanns zum Nachfvlger den Jdh- Perter Staub von Menzingm; anfänglich ein Freundder Mißvergnügten, ward er jezt der Urheber desFriedens. Nachdem er bey den Bürgern und Land-leuten einen beträchtlichen Anhang erworben hatte,gelang es ihm den 13. Febr 1735 den Senat zurEntsetzung des Landamrnann Schuhmachers unddrey seiner vornehmsten Mitgenossen zu bereden.Bald hernach entsetzte man auch verschiedene andereRathsqiieder, welche bisher die Zweytracht unter,hielten Schuhmacher gcrieth sogar in Verhaft.Den y. März führte man ihn zum Hochgericht. Da»selbst löscte der Scharfrichter die angenagelten Bild,Nisse ab und warf sie vor Schuhmachers Füsse. Die-ser hob sie auf und trug sie aufs Rathhaus. DieVerbanncten berief man zurück und setzte sie wiederin ihre Stelle ein. Hingegen verbannte man auf ewigaus der ganzen Eldgenoßschaft den LandammannIos Schicker und den Landvogt L A. Weber.

*) Nunnictmqcr Gramster des königlichen St. Ludwigs-Ordens, Genera« - Lieutenant und Oberist des schwcizcr-schen Leibregimeiits in ,Frankreich.