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vereins drang, und die, wie ihre Vorfahren, ausdiesem Vertrag allzu lästige Verpflichtungen folgerte.Nicht unbegründt klagte sie freylich über den Miß-brauch der eydgenößischen Truppen in Frankreich»Die Kantone selbst machten hierüber Vorstellungenbey Hofe. Auch ihnen mußte der geschlossene Ache-ner-Frieden im I. 1748 ungemein erwünscht seyn»Sogleich hernach indeß fieng Frankreich an, vonHerabsetzung des Schweitzersoldes zusprechen Umgleiche Zeit verglichen sich Saooven und Wallis übereinige seit dem I. 174z zwischen ihnen enkstandcnsIrrungen, so daß am Ende dieses Iahrzehends dieKantone sich in Absicht auf auswärtige Verhältnissein ganz ruhiger Lage befanden.
In dem Innern des Vaterlandes herrschten keineZwiste, welche den ganzen Staatskörper betrafen-Noch immer dauerten zwar die Händel im Loggen-bürg, jedoch ohne grosse Bewegung, ohrie andere Theil»nehmung als von Seite der Zürcher und Derner.Der Streit zwischen Zürich und Glarus, wegen Be-setzung einiger Pfründen in den gemeinen Herrschaf-ten, ward, wie schon vorher jener Zollstreit, durcheinen Verglich beygelegt. Appenzell A. R. erhieltAntheil an der Landschreiberey des Rheinthals. ZuArbon erweckte der Stadtschreiber Meyer einen Pro-zeß über die Ausmarchung der Stadtfreyhetten undder Rechte des Fürstbischofs. Zu Rappecschweiltheilten sich der Rath und die Bürgerschaft in Fac-tionen, so daß die Schirmherren ihnen Gesetze vor-schreiben mußten. Wenige aus dem Landsfriedenentquollene, und bald wieder weggehobene Prozesseverdienen keiner Erwähnung.