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Je weniger die Republikaner von außenher beun-ruhigt werden, desto leichter lassen sie sich zur Er-werbung innerer Unruhen verleiten. Im Jahr 1744.machte der Rath der LL. zu Bern die Erkanntniß:Daß kein Baret oder Nathshut sollte um Geld ver-kauft werden. Gegen ein gewisses Rathsglied, wel,ches sich dieser Erkanntniß am heftigsten wiedersehthatte, erschien eine Paßquill, und der Rath ließ siedurch den Scharfrichter verbrennen. Nichts desto-weniger wurde sogleich in der Nacht eine andere,noch weit trotzigere Paßquill an die Thüre des Rath-hauses geschlagen. Inzwischen nahte die Zeit zurneuen Bürgerbesatzung oder Ergänzung der erle-digten Rathssteüen. Wegen ungleicher Meinungenschob man diese Feyerlichkeit für ein Jahr auf. Ei-nige Bürger überreichten *) dem Rath eine Bitt-schrift , worinn sie das Repräsentationsrecht und ei-nige Abänderungen bey den Rathswahlen verlang-ten. Schon war diese Bittschrift von vier und zwan-zig Personen mit eigner Hand unterschrieben, alsdie Sache dem geheimen Rathe hinterbracht ward.Dieser trug sie dem großen Rathe vor. Die Unter,zeichneten wurden alle, die eine auf zehn Jahre ausgesammtcr Eidgenoßschaft, die andern auf fünf Jahreaus dem Kanton Bern, wieder andere auf sechs Mo-nate zum Hausarreste verbannet. Zu den erster« ge-hörten Sinner, Wyß und König; zu den andernHaupkmann Häintzi und König der jüngere. Häintziund Samuel König der jüngere, waren Männervon vorzügliche» Talenten. Eine Compagnie, die
) Im Märzen 1744.