Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
786
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erzählen, machten den Gegenstand des in Bern plai-dirten Prozesses aus. Neuenburg erkannte diesesTribunal über vier von den acht Beschwerden desKönigs nicht , und weigerte sich darauf zu antwor-ten, indem es behauptete, sie giengen das ganzeLand an, und gehörten also nicht für die bernerischeJudikatur. Auf diese Weigerung folgte ein Jncident,und auf dieses ein Contumazurthcil. Der höchsteRath von Bern urtheilte noch über die vier andernBeschwerden, die plaidirt worden waren , und dieStadt wurde ausser einigen Modifikationen auch nochverurtheilt. Ich ziehe den Vorhang über die auf die-ses Urtheil erfolgten Unordnungen, und über die Aus-schweifungen eines wüthenden Pöbels , welche Gaurdot, dem Gencraladvokatcn des Königs, das Lebenkosteten. Herr vsn Derschau, der Minister Sr. Ma-jestät , der damals bey Gelegenheit dieses Prozessesin Neucnburg war, wandte sich an die vier ver-bündeten Kantone, Bern, Luzern, Fryburg, undSolothurn. Es schien als wenn diese Sache nurdie erste dieser Republiken angicnge, welche sichdurch einen Artickcl des Traktats von 1406. ver-bunden hatte , ihren Ausspruch gegen den wider,strebenden Theil zu behaupten. Allein die Unord-nungen von Neuenburg, der Mord eines Beamtendes Königs, der gefährliche Zustand des Staatesund die weise Staatsklugheit der Schwcitzer, wel-che , so oft das sich zu entzünden drohende Feuerdes bürgerlichen Krieges erstickt hat, gaben derVermittelung der drey Bundsgenosscn, welche mitNeuenburg alte Traktaten haben, den Vorzug. Manschickte eine aus den vier Kantonen gezogene Garnison