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Erster Band.
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tion untergeordnet waren, und sich derselben unbedingt zuunterwerfen hätten. Die Administration soll vor allen Din-gen das Vertrauen des Unterthanen zur Regierung zu erwek-ken bemüht seyn; das kann nicht geschehen, wenn die eige-nen Ansichten für infallibel, die ertheilten Bestimmungenüber den Betrieb und die Ockonomie der Gruben für unwi-derruflich gehalten werden, und den Grubenbesitzern nichtVeranlassung gegeben wird, sich von der Nothwendigkeit undZweckmäßigkeit der zu treffenden Maaßregeln zu überzeugen.Diese Ueberzeugung läßt sich aber durch Machtsprüche, hin-ter welchen sich in der Regel beschränktes Wissen, thörichterStolz oder Trägheit in der Pflichtübung verbergen, auf kein«Weise hervorbringen. Durch solche Auswüchse in der Ver-waltung die durch ermangelndes Pflichtgefühl, welches dieStelle als eine Pfründe betrachtet; oder durch wirkliche Un-wissenheit, welche von den Gliedern der Administration fernseyn sollte, weil sie mit der Ausübung des Gewerbes nichtverträglich ist; oder durch eitlen Stolz, welcher den Beschei-denen zurückscheucht und erbittert; oder wohl gar durch eignesInteresse veranlaßt werden durch solche Auswüchse würdefreylich zuletzt der ganze Zweck der Bergwerks - Verwaltungverloren gehen, und sie sind auf keine Weise geeignet, denBergbau empor zu bringen und das Zutrauen der Gruben-besitzer zur Administration zu erhalten. Statt die Gliederder Administration als die Beförderer des eigenen Interesses,als freundliche Rathgebcr und als die Unterstützet und Er-halter des Bergbaues zu betrachten wird ihre Anwesenheitauf den Gruben eben so lässig, als von ihren Anordnungenimmer nur das Unangenehme und das Drückende empfundenwerden muß: wenn Unwissenheit, Trägheit, Stolz, oderwohl gar eigenes Interesse, den Grubenbesitzern als die Trieb-federn ihrer Verfahrungsweise erscheinen. Die Bergwerksge-setze eines Staates mögen noch so gerecht und weise, die