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Erster Band.
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vorausgesehen werden kann, das Gewerbe zu einer-hern und hohen Stufe der Vollkommenheit zu erhebenund um den Bergbau zu erhalten und sich dadurch inein von den andern Staaten möglichst unabhängigesVerhältniß zu setzen.

Diese wichtigen Zwecke lassen sich nicht erreichen, wennsich der Staat dem Berg - und Hüktcnbetricbe gänzlich ent-ziehen, oder wenn er nur einen Zweig desselben, z. B. das-für seine äußere Sicherheit am meisten zu berücksichtigendeEisenhüttenwescn, ausüben wollte. Alle Theile deS Berg-und Hüttenwesens greifen so sehr in einander, daß eine sol-che einseitige Bewirthschaftung nur höchstens dazu dienenkann, einige Hütten als gewöhnliche Domainen zu besitzen,aber keineswegs das Gewerbe zu vervollkommnen und sich Be-amten zu bilden, welche würdig wären, der Administrationdes Bergwesens vorzustehen.

Ende des ersten Bandes.

Erfurt , > 822.

Gedruckt bey Johann Jmmanuel Uckcrmann.