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vorausgesehen werden kann, das Gewerbe zu einer hö-hern und hohen Stufe der Vollkommenheit zu erhebenund — um den Bergbau zu erhalten und sich dadurch inein von den andern Staaten möglichst unabhängigesVerhältniß zu setzen.
Diese wichtigen Zwecke lassen sich nicht erreichen, wennsich der Staat dem Berg - und Hüktcnbetricbe gänzlich ent-ziehen, oder wenn er nur einen Zweig desselben, z. B. das-für seine äußere Sicherheit am meisten zu berücksichtigendeEisenhüttenwescn, ausüben wollte. Alle Theile deS Berg-und Hüttenwesens greifen so sehr in einander, daß eine sol-che einseitige Bewirthschaftung nur höchstens dazu dienenkann, einige Hütten als gewöhnliche Domainen zu besitzen,aber keineswegs das Gewerbe zu vervollkommnen und sich Be-amten zu bilden, welche würdig wären, der Administrationdes Bergwesens vorzustehen.
Ende des ersten Bandes.