Band 
Erster Band.
Seite
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6. Erleichterung des Transports durch Straßen undKanäle. Die Wohlfcilheit und fast noch viel mehr die Si-cherheit, Zuverlässigkeit und die ungemeine Schnelligkeit derEommunikation sind eS, welche die Gewerbe und Fabrikeneines Staates ganz allein zu einer gewünschten Höhe erhe-ben können. Das Beyspiel Englands dient vor allen ander».Auch das Berg- und Hüttenwesen bedarf dieser Hülfe; ganzvorzüglich der Steinkohlen-Bergbau.

7 . Ausfuhr - Verbote von rohen und unverarbeitetenMaterialien, al'o besonders von Erzen .

8. Verhinderung von zu großer Anhäufung von Derg-und Hüttenwerken in einem und demselben Bezirke, um da-durch die Arbeiten, die füglich auf wenigen Punkten gesche-hen könnten, nicht unnölhig zu vertheilen und die Kräfte zuversplittern.

9. Billige Besteuerung der aus fremden Staaten einge-henden Bergwerks - Producte und möglichste Erlassung derZölle auf die eigenen Erzeugnisse: denn so lange nicht alleStaaten gleiche Grundsätze befolgen, ist es Pflicht des Staa-tes, die eigenen gegen die fremden Gewerbe in Schutz zu nehmen.

10. Der Staat muß am Betriebe der Berg - und Hüt-tenwerke Antheil nehmen: denn der Bergbau kann auf keineWeise mit den übrigen Gewerben in eine Klasse gestellt undder Satz dabey angenommen werden, daß der Staat jedesGewerbe am schlechtesten und theuersten ausübe. Der Staatsoll den Bergbau nicht des unmittelbaren, sondern des mit-telbaren Gewinnes wegen ausüben; und deshalb soll-er deneinträglichen Bergbau Privatpersonen überlassen, den aber,der wenig oder nichts einbringt, soll er selbst betreiben,

um sich geschickte Arbeiter und tüchtige Beamten zuzu-ziehen um Muster und Vorbild zu seyn, und durchVersuche, deren Anstellung für Privat - Personen zukostbar sind, und deren Gelingen nicht mit Gewißheit