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XIV. In den Dienften des Kaifers.
thunlichft fördern 1 ). Schon am 5. Januar 1514 hatte der Kaifer vonRothenburg am Inn dem Rathe feinen Entfchlufs mitgetheilt, das zer-ftörte Kaiferfenfter bei St. Sebald erneuern zu laffen; der Rath mögeihm zu dem Zwecke 200 Gulden leihen und diefelben feinem Rathe,dem Propfte Melchior Pfinzing einhändigen. Diesmal that der Rath,wie ihm befohlen war. Das von Maximilian gelüftete Fenfter hinterdem Hochaltar in der Sebalduskirche trägt unter feiner Widmung dieJahreszahl 1515 2 3 ). Eis bleibt fraglich, ob Dürer auch dazu die Entwürfegeliefert hat.
Die Anwefenheit des kaiferlichen Hiftoriographen Stabius in Nürn berg gab Dürer Gelegenheit, nun, nachdem die Ehrenpforte in derZeichnung vollendet war, auch deffen E'iirfprache beim Kaifer in An-fpruch zu nehmen. Es handelte fich um ein Leibgeding, ein Jahres-gehalt von 100 Gulden, das ihm früher fchon mag verfprochen wordenfein. In diefer Angelegenheit fchrieb Dürer noch im felben Jahreeinen Brief an den Nürnberger Staatsmann Chriftoph Krefs, der ficham kaiferlichen Hoflager befand :l ). Elr bittet denfelben, von Stabius zuerfragen, ob er in feiner Sache etwas ausgerichtet hätte und wenndies nicht der E'all wäre, möge er felbft beim Kaifer für ihn eintreten.Er möge geltend machen, »dafs er bisher der kaiferlichen Majeflätdrei Jahre lang gedient und das Seinige dabei eingebüfst habe; undwenn er feinen E'leifs nicht dargeftreckt hätte, fo wäre das zierlicheWerk — ohne Zweifel die Ehrenpforte — zu keinem folchen Endegekommen; er bitte daraufhin kaiferliche Majeflät, ihn dort mit denIOO Gulden zu belohnen« u. f. f. Die Fürfprache war vorn beftenEürfolge begleitet. Noch von demfelben Jahre, vom 6. September 1515datiert das kaiferliche Privilegium für Dürer. Der Kaifer fagt darin,»dafs er angefehen und in Betracht gezogen habe, die Kunft, Gefchick-lichkeit und Verftändigkeit, wegen deren unfer und des Reiches lieberGetreuer, Albrecht Dürer vor uns gerühmt wird; desgleichen die an-genehmen, getreuen und nützlichen Dienfle, die er uns und dem hei-ligen Reiche, auch unferer eigenen Perfon in mannigfaltiger Weife oftund bereitwillig gethan hat, noch täglich thut und hinfort wohl thunmag und foll«. Er verleiht ihm daher ein Gehalt von 100 Gulden