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Drittes Hauptstück.
uns hier beschäftigenden Gegenstandes, die zunächst folgen wird, dessenGültigkeit als Norm nachzuweisen, aber zugleich die Fälle zu berück-sichtigen, wann Beschränkungen und Ausnahmen in seiner Anwendungstattfinden dürfen oder es sich wohl gar in negativem Sinne geltend macht.
Es gibt wohl keinen Fall, in welchem dieses Prinzip schlagenderin seiner vollen Gültigkeit hervorträte, als bei den mit Teppichen be-kleideten oder mit Marmor und Holz getäfelten, oder endlich mit buntemMosaikwerke belegten Fussböden. Hier auf der Ebene, welche bestimmtist, beständig betreten zu werden, sind alle architektonischen Relief-Ornamente, alle Nachahmungen von Früchten, Muscheln und sonstigemGebröckel, sind selbst hingestreute Blumenbouquets genau genommen umso unpassender angebracht, je vollendeter und naturgetreuer sie in Reliefund Farbe wiedergegeben erscheinen. Das asaroton oecos des Sosus,der berühmte attalische Mosaik-Fussboden, auf welchem nach Plimus dieAbfälle der Tafel täuschend nachgebildet waren, ist sicher ein unstilistischesWerk gewesen, so gross auch seine Verdienste als Kunstwerk seinmochten. Dennoch lässt sich dieser humoristische Einfall leichter ent-schuldigen, als das Mosaikbild, das Plinius gleichzeitig erwähnt und daswunderbarer Weise bis zu uns gekommen ist, nämlich die berühmtenTauben, welche aus dem Wasserbecken trinken, die in denselben Fuss-boden eingelegt waren und denen man somit unausgesetzt unbarmherzigauf die Köpfe trat. Nicht gerechtfertigter ist in stilistischer Beziehungder berühmte Fussböden mit der Alexanderschlacht, sind selbst gewisse,in den römischen und altchristlichen Mosaikböden oft vorkommende, Kom-binationen buntfarbiger Steine, die sie rauh und gleichsam zackig odergewölbt erscheinen lassen, welches zur Folge hat, das Gefühl der Un-sicherheit durch jene Scheinhindernisse des Bodens bei dem daraufWandelnden zu erwecken und das Auge zu zwingen, sich stets auf denBoden zu senken. Indessen muss zu der Entschuldigung der Architektendes römischen Alterthums beigefügt werden, dass sie in der Regel der-artigen Sujets, wie der Alexanderschlacht, in dem Fussböden eine Stelleanzuweisen gewusst haben, die nicht betreten werden sollte und imGanzen genommen das Stilgesetz, von welchem es sich hier handelt, mitrichtigem Instinkte befolgten, während diess von uns, besonders in' unserenextravaganten Fussteppichen, fast durchgängig mit raffinirter Absichthintangesetzt erscheint.