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Viertes Hauptstück.
Schlussbemerkungen . 1
Man wird bei dem, was in den letzten Paragraphen dieses Hauptstückes überdie Polychromie und deren Bezug zu der griechischen und römischen Kunst enthaltenist, vielleicht die genügende Rücksichtnahme auf gegnerische Ansichten vermisst haben,auf Ansichten, die in den meisten und gelesensten Lehrbüchern der Kunstgeschichtemit grosser Entschiedenheit als die alleinig statthaften, der hellenisch-klassischenSchönheitsidee entsprechenden, hingestellt werden. — Es lag aber einerseits nicht imPlane, zu polemisiren und zweitens sieht man auch nicht ein, wodurch die gegnerischePartei diese Rücksichtnahme für sich verdient hat, deren wirksamste Taktik eben inder Negation, oder in vollständigem Ignoriren der ihr unbequemen Thatsachen besteht,die, wo beides nicht zulässig erscheint, sich durch diese Thatsachen hoffärtig gewandt,mit geschraubten, dehnbaren, durch „möchte“, „dürfte“, „könnte“ temperirten Phrasenhindurch windet . 2
Verglichen mit der zuletzt angedeuteten Manier der Behandlung unseres streitigenGegenstandes war die positive Sprache des verstorbenen Professor Ulrichs in Athen doch wenigstens eine loyale; er wollte einmal nur solche Texte, die ihm seiner Ansichtdas Wort zu sprechen schienen, berücksichtigen, er bekümmerte sich eben so wenigum dasjenige, was Archäologen vor ihm über dieselben Texte geschrieben hatten, wieüberhaupt um Alles, was sonst noch bei den Alten und Neuen über die Frage, die ihmim geringsten nicht streitig erschien, zu finden ist.
Da lobe ich mir auch Herrn Hettner, der nach seiner Rückkehr von mehr-wöchentlicher Reise durch Griechenland sein jugendlich frisches Urtheil über diestreitige Frage auf zwanzig gedruckten Octavseiten ausspricht und „in Wahrheit die„ganze Streitfrage zum Abschluss bringt, über den Prozess Kugler contra
1 Diese Schlussbemerkungen sind zunächst nur für solche Leser bestimmt, welchedie Gelehrten- und Künstlerkontroverse über Vielfarbigkeit der antiken Kunst im Ein-zelnen verfolgten. Man überzeugt sich bald, dass sie noch bei Lebzeiten des berühmtenKunstschriftsteilers, der in ihnen häufig genannt wird, aufgesetzt wurden. Als derDrucker den Satz einsandte, fragte es sich nun, sie stehen zu lassen oder sie zu unter-drücken. Man wählte das Erstere, in Betracht des weiterverbreiteten Einflusses, den dieAnschauungen Kuglers über diese Frage, und seine Art sie als jeden ferneren Zweifellösend vorzubringen, auf seine Leser geübt haben und noch üben. Beiden musste ent-gegengetreten werden, wobei der nunmehr Verstorbene, als Schriftsteller, unmöglichganz unberührt bleiben konnte.
Kugler war übrigens dem Verfasser die ihm nothwendige Personifikation des inDeutschland weitverbreiteten und unsterblichen Hofrathstypus, den er eigentlich nurmeint, wenn er gegen ersteren auftritt.
Was hindert übrigens, auch den Verfasser unter die Verstorbenen zu rechnen?— Artifex periit. — Und wer steht dafür, dass, bei der jetzigen Organisation des Buch-handels, dieses Werk nicht als opus posthumum erscheint!
2 Um ein Beispiel zu geben etwa so: „Die scheinbaren Ueberbleibsel rotherFarbe an den grösseren architektonischen Flächen können im Allgemeinen nichtin Betracht kommen und folgerecht wird überhaupt das ehemalige Vorhanden-sein röthlicher Farbe, wo sie nicht zugleich durch die Umrisse eines Ornaments ein-geschlossen erscheint, mit einiger Vorsicht aufzunehmen sein. Namentlich glaubeich hier von der wenig verbürgten röthlichen oder gar dunkelrothen Färbungdes inneren Architravs am Theseustempel absehen zu dürfen!“ —