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DEB ZÜNFTIGE KUNSTBETBIEB.
wie Zuschauer weit davon entfernt, das liecht der Traditionin Bezug auf das äussere Auftreten der handelnden Personenanzuerkennen. Verständlich und lebendig erschienen ihnendieselben nur, wenn sie sich geberdeten und kleideten, wiejene es an sich selbst und an ihren Nachbarn zu sehen ge-wohnt waren. Dass auf diese Art Anachronismen entstehen,Sünden gegen die historische Treue begangen werden, kamihnen nicht in den Sinn. Die unmittelbare Gegenwärtigkeitder Handlung, durch die moderne Tracht anschaulich vor dieAugen gebracht, gehörte zum behaglichen Genüsse. DiesemMuster der dramatischen Spiele folgten die Maler um solieber, als sie gleichfalls zu den zünftigen Kreisen zählten,in welchen jene realistischen Anschauungen wurzeln.
Im vierzehnten Jahrhundert erlangten die Zünfte derMaler und Bildhauer, bis dahin grösseren Handwerksgildeneingereiht, selbständige Hechte, wobei wieder der zeitlicheVortritt des Nordens Beachtung verdient. Die St. Lucas-gilden in Gent und Brügge sind älter als die Lucasgildein Florenz . Die Genter Zunft, welche eine Zeit lang dieMiniaturmaler und Schreiber ausschloss, empfing den Frei-heitsbrief im J. 1338; die Gilden von Brügge und Paris sind ungefähr von gleichem Alter. Alle diese Zünfte, nachdemselben Muster zugeschnitten, besassen einen streng ab-geschlossenen Charakter und regelmässig wiederkehrende Ge-wohnheiten, zu welchen die mehrjährige Lehrzeit, die Frei-sprechung, die Meisterschaft nach vorgängiger Prüfung oderAnfertigung eines Meisterstückes gehörten. Fremde musstensich erst in die Zunft einkaufen. Strenge Vorschriften regel-ten den Gebrauch und die Beschaffenheit der Farbstoffe.Bestraft wurde, wer schlechte Fleischfarben gebrauchte, Gold,Silber, Ultramarin oder Mennige fälschte oder ästige Holz-tafeln anwendete. Ein Vorstand stand der Zunft vor, Zunft-schöppen entschieden die Streitfragen zwischen den Malernund ihren Kunden. Die Verträge wurden mit so peinlicherKleinlichkeit und wortreicher Ausführlichkeit abgeschlossen,